Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert die Gleichstellung der Geschlechter. Zentrale Ziele sind die Gleichstellung in der Arbeitswelt, die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen. Das EBG ist auch für die Koordination der Gleichstellungsstrategie 2030 zuständig, der ersten nationalen Strategie für die Gleichstellung in allen Lebensbereichen.
Femizide: Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden konkretisieren sich
Angesichts der alarmierenden Anzahl Feminzide in der Schweiz definierte der für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zuständige Ausschuss im Juni drei dringliche Massnahmen, namentlich in den Bereichen Prävention und Schutz von Gewaltbetroffenen. Das Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Gemeinden hat gestern eine erste Bilanz zur Umsetzung der Massnahmen gezogen.
Femizide: Bund, Kantone und Gemeinden legen dringliche Massnahmen fest
Im ersten Halbjahr 2025 wurden in der Schweiz 18 Frauen und Mädchen getötet. Angesichts dieser alarmierenden Situation fordert der Ausschuss zur Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Bund, Kantone und Gemeinden), koordiniert durch das Eidgenössiche Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), entschlossenes und koordiniertes politisches Handeln. Er hat drei dringliche Massnahmen definiert.
Treffen von Bund und Kantonen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter
Heute fand in Bern das erste «Treffen zur Gleichstellung – Bund und Kantone» auf Regierungsebene statt. Auf Initiative von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versammelten sich die für Gleichstellungsfragen zuständigen Regierungsrätinnen und -räte, um noch enger zusammenzuarbeiten und ihr politisches Engagement für eine inklusive und gerechtere Gesellschaft zu bekräftigen. Ein Schwerpunkt des Treffens war die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt.

