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Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Gewalt hat verschiedene Formen und kann alle betreffen. Fast die Hälfte aller Gewaltstraftaten geschieht zu Hause, in der Ehe, in der Partnerschaft und Familie. Von häuslicher Gewalt können auch Männer betroffen sein. Sie richtet sich jedoch häufiger gegen Frauen. Dasselbe gilt für sexuelle Belästigung.

Als Symbolisierung von Gewalt gegen Frauen werden Tulpen in einer Vase von einem heftigen Luftstoss zur Seite geweht.

In Zahlen:

  • Alle zwei Wochen stirbt eine Person infolge häuslicher Gewalt; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr. Davon sind 75 Prozent Frauen und Mädchen, 25 Prozent Männer und Jungen.
  • Rund 40 Prozent der polizeilich registrierten Straftaten passieren im häuslichen Bereich. Über 70 Prozent der gewaltbetroffenen Personen sind Frauen und Mädchen.
  • Auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein.
  • Verschiedene Studien zeigen, dass unter den Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, über 90 Prozent weiblich sind, während als gewaltausübende Personen fast ausschliesslich Männer genannt werden.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind Menschenrechtsverletzungen. Bund und Kantone engagieren sich dafür, dass diese verhindert werden. Das Ziel ist es, Betroffene zu schützen und Gewaltstraftaten zu verfolgen.

Den Rahmen für dieses Engagement bildet insbesondere die Istanbul-Konvention. In der Schweiz ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt seit 2018 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausmass und Rechtslage der Gewalt gegen Frauen.

Alle Publikationen zu Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Was tut der Bund gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt?

Nationale Präventionskampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt»

Am 11. November wurde die erste nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider lanciert. Die Kampagne wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Zusammenarbeit mit einer breit abgestützten Allianz aus Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen entwickelt. Sie wird sich über mehrere Jahre erstrecken.

Istanbul-Konvention

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) koordiniert die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Istanbul-Konvention.

Unterstützte Projekte zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Das EBG unterstützt Projekte zur Gewaltprävention finanziell.

Was können Sie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt tun?

Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Als Organisation: Ein Projekt gegen Gewalt starten. Das EBG unterstützt Ihr Projekt zur Gewaltprävention finanziell.

Ein Absperrband um einen Stuhl stellt Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dar

15. August 2023

Für Arbeitgebende: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Präventionsmassnahmen ergreifen und festlegen, wie Sie mit Fällen sexueller Belästigung umgehen.

Beratungsstellen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind durch zwei Sprechblasen visualisiert. Dort, wo sie sich überschneiden, öffnet sich eine Tür.

Hilfe erhalten bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Beratungsstellen

Das EBG stellt Kontakte zu Beratungsstellen bereit, die Betroffenen und Gewaltausübenden Hilfe anbieten.

Unterstützte Projekte zur Gewaltprävention

Herzsprung

Nationales Projekt zur Prävention von Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen.
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Social-Media-Kampagne Häusliche Gewalt

Kantonsübergreifende Sensibilisierungskampagne zu häuslicher Gewalt.
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Chatberatung Opferhilfe

Einführung eines Chat-Beratungsangebots in sechs Opferberatungsstellen.
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