Förderung von Projekten mit Finanzhilfen
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen.
Finanzhilfen im Überblick

Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
Zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben vergibt der Bund jährlich Finanzhilfen in Höhe von rund 4 Millionen Franken an entsprechende Projekte.

Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Der Bund unterstützt auf Grundlage von Artikel 386 des Strafgesetzbuches Projekte und regelmässige Aktivitäten zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vergibt dafür rund 4 Millionen Franken im Jahr 2026 und rund 3 Millionen Franken jährlich ab 2027.
Geförderte Projekte entdecken

Projektsammlung
Jährlich fördert das EBG zahlreiche Projekte. Entdecken Sie in der Projektsammlung die bisher unterstützten Vorhaben und die thematische Vielfalt der Fördermöglichkeiten.
Kontakt
Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
