Gleichstellung von LGBTIQ-Personen
Die rechtliche Gleichstellung von LGBTIQ-Personen in der Schweiz hat sich mit der Erweiterung der Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung, der vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags beim Zivilstandsamt sowie der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verbessert. Trotzdem sind LGBTIQ-Personen in verschiedenen Lebensbereichen weiterhin mit Benachteiligungen konfrontiert.

Die Schweiz setzt sich für die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkale ein. Dies entspricht ihrem nationalen und internationalen Engagement für die Menschenrechte.
Seit 2024 ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für alle Fragen rund um die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen auf Bundesebene zuständig.
Im Rahmen dieser Aufgabe übernimmt das EBG die Beantwortung spezifischer parlamentarischer Aufträge und regelt die Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, die sich mit LGBTIQ-Fragen befassen. Ebenso unterhält es den Kontakt zu Kantonen und Gemeinden, die sich bereits um die Thematik kümmern und pflegt den Austausch mit Fach- und Nichtregierungsorganisationen.
Nationaler Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen
Am 28. Januar 2026 hat der Bundesrat den ersten Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen 2026–2030 (NAP Hate Crimes LGBTIQ) verabschiedet. Mit seinen drei Handlungsfeldern – I. Unterstützung und Schutz, II. Prävention und III. Monitoring – zielt der Nationale Aktionsplan darauf ab, Hassverbrechen und andere Gewalt- und Diskriminierungsdelikte gegenüber LGBTIQ-Personen zu reduzieren und deren Würde zu schützen sowie die allgemeine Bevölkerung und Institutionen zu sensibilisieren.
Der Aktionsplan erfüllt das Postulat 20.3820 Barrile. Zur Unterstützung seiner Arbeit hat das EBG eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Dachorganisationen der Betroffenen eingesetzt.
Der Aktionsplan beinhaltet folgende drei Handlungsfelder:
Unterstützung und Schutz
Ziel: Die Justizbehörden sorgen für eine angemessene Betreuung von LGBTIQ-Personen, die Opfer von Gewalt und Hate Crimes geworden sind. Die Aufnahme- und Betreuungseinrichtungen für Opfer sind auf die Bedürfnisse von LGBTIQ-Personen, einschliesslich junger Menschen, abgestimmt.
Prävention
Ziel: Die allgemeine Bevölkerung, die Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen werden für das Thema sensibilisiert. Eine übergreifende Integration wird bevorzugt.
Monitoring
Ziel: Das Monitoring wird verbessert und erweitert, um das Ausmass von Gewalt und Anfeindungen zu erfassen und verlässliche Daten zu liefern, die als Grundlage für präventive Politiken und Massnahmen dienen.
Massnahmen
Der Nationale Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen umfasst 12 Massnahmen. Er beinhaltet einerseits pragmatische, kurz- und mittelfristig umsetzbare Massnahmen wie die Durchführung einer Weiterbildungsveranstaltung zum Umgang mit LGBTIQ-Personen, die Opfer von Gewalt geworden sind, oder die Aktualisierung der bestehenden Unterlagen zum Thema LGBTIQ im Sport und Förderung ihrer Sichtbarkeit. Zum anderen zielt der Aktionsplan darauf ab, den Schutz und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen dauerhaft in der institutionellen und gesellschaftlichen Praxis zu verankern, insbesondere durch die Verbesserung des Zugangs zu Not- und Schutzunterkünften für Gewaltbetroffene, durch Massnahmen zur Gewaltprävention im Sport oder auch durch die Einführung eines nationalen Meldetools für Gewalt und Hate Crimes.
