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Veröffentlicht am 16. Mai 2024

Gleichstellung von LGBTIQ-Personen

Die rechtliche Gleichstellung von LGBTIQ-Personen in der Schweiz hat sich mit der Erweiterung der Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung, der vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags beim Zivilstandsamt sowie der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verbessert. Trotzdem sind LGBTIQ-Personen in verschiedenen Lebensbereichen weiterhin mit Benachteiligungen konfrontiert. 

Ein Schweizer Wanderwegweiser zeigt die Richtung an. Die Spitze des Pfeils ist in den Farben des Regenbogens gefärbt. Das Schild symbolisiert den Weg zur Gleichstellung von LGBTI-Personen.

Die Schweiz setzt sich für die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkale ein. Dies entspricht ihrem nationalen und internationalen Engagement für die Menschenrechte.

Seit 2024 ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für alle Fragen rund um die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen auf Bundesebene zuständig.

Im Rahmen dieser Aufgabe übernimmt das EBG die Beantwortung spezifischer parlamentarischer Aufträge und regelt die Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, die sich mit LGBTIQ-Fragen befassen. Ebenso unterhält es den Kontakt zu Kantonen und Gemeinden, die sich bereits um die Thematik kümmern und pflegt den Austausch mit Fach- und Nichtregierungsorganisationen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTIQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt, wie er im Postulat Barrile (20.3820) verlangt wird.

Medienmitteilung: LGBTI-Themen werden ab 2024 dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann angegliedert (admin.ch)

Weitere Informationen zum Thema LGBTIQ werden in Kürze veröffentlicht.