Neue Seiten zur Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
Neue Inhalte beleuchten die Resultate des Monitorings der Charta, die aktuellen Schwerpunkte, sowie inspirierende Projekte, die sich daraus ergeben.
Bund, Kantone, Gemeinden und staatsnahe Unternehmen können die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und damit ihr Engagement für die berufliche Gleichstellung bekräftigen.
2022 hat der Bundesrat eine Strategie zur Stärkung der Charta mit 18 Massnahmen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde das EBG mit der Schaffung einer öffentlichen Plattform beauftragt. Ihr Ziel ist es, das Engagement der Unterzeichnenden hervorzuheben und eine Fortschrittsmonitoring zu erstellen. Sie besteht aus einer Reihe neuer Seiten, die verschiedene Aspekte der Charta beleuchten:
- Die Seite Stand der Dinge präsentiert die Ergebnisse einer Umfrage zur Umsetzung der Charta, die 2024 bei 268 Unterzeichnenden durchgeführt wurde. Diese zeigt beispielsweise, dass bestimmte Massnahmen, wie die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle oder eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Elternzeit, bereits heute von einer grossen Mehrheit der Unterzeichnenden der Charta umgesetzt werden. Andere Massnahmen, wie die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung oder Jobsharing für Führungskräfte, wurden bisher nur von einer Minderheit der Unterzeichnenden umgesetzt.
- Auf der Seite Inspirierende Projekte können die Unterzeichnenden inspirierende Projekte im Zusammenhang mit der Gleichstellung im Erwerbsleben vorstellen. Sie wird in Zukunft noch weiter ausgebaut werden.
- Die Seite Komitee und Schwerpunkte stellt das 2024 geschaffene Komitee der Charta sowie die drei für die kommenden Jahre festgelegten Schwerpunktthemen vor.
- Die Liste der Unterzeichnenden kann nun gefiltert und sortiert werden.
Hier finden Sie alle Seiten zur Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor.

