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Veröffentlicht am 15. August 2023

Über das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

Der Auftrag des EBG ist im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau (Gleichstellungsgesetz, GlG) definiert: Das EBG fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung von Diskriminierung ein.

Die Aufgabe des Amtes ist im GlG folgendermassen beschrieben: «Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein.» (Art. 16 Gleichstellungsgesetz).

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern

Unsere Aufgaben

15. August 2023

Publikationen Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

Wir initiieren Studien, Berichte und Evaluationen und stellen unser Fachwissen zur Verfügung.

15. August 2023

Zusammenarbeit in der Schweiz und International

Der Bund setzt sich national und international für die Gleichstellung ein.

15. August 2023

Förderung von Projekten mit Finanzhilfen

Wir unterstützten innovative Projekte für Gleichstellung im Erwerbsleben und gegen Gewalt gegen Frauen mit Finanzhilfen.

Das EBG in Zahlen

2025 hat das EBG

  • 333 Massnahmen im Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 koordiniert;
  • 209 Beratungen zu Lohngleichheitsanalysen mit Logib durchgeführt;
  • 30 Kontrollen der Lohngleichheit bei Unternehmen durchgeführt, die öffentliche Aufträge erhalten haben;
  • 170 Stellungnahmen in Ämterkonsultationen verfasst;
  • 12 parlamentarische Interventionen beantwortet;
  • 68 neue Finanzhilfegesuche zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben und zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt bearbeitet;
  • rund 125 laufende Projekte mit Finanzhilfe unterstützt;
  • insgesamt rund 7 Millionen Franken an Finanzhilfe ausbezahlt;
  • 44 Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen koordiniert und begleitet;
  • eine nationale Kampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt lanciert;
  • eine ausserordentliche Sitzung des Ausschusses zur Istanbul-Konvention zu Femiziden einberufen, an der drei dringliche Massnahmen festgelegt wurden;
  • aktiv an 17 internationalen Veranstaltungen zu Themen der Geschlechtergleichstellung teilgenommen;
  • einen nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen erarbeitet;
  • ein nationales Treffen mit den für LGBTIQ-Themen zuständigen Personen aus Kantonen und Gemeinden mitorganisiert.

Schwerpunkte 2025

Alle bevorstehenden Veranstaltungen

Arbeiten im EBG

Offene Stellen

Informationen zu Stellen beim Bund im Stellenportal.

Informationen zu