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Gleichstellung in der Arbeitswelt

Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu bezahlen und Arbeitnehmende vor Belästigungen zu schützen. Der Bund engagiert sich mit verschiedenen Massnahmen für die Gleichstellung im Erwerbsleben.

Zwei unterschiedlich hohe Bürostühle zeigen, dass die Gleichstellung am Arbeitsplatz noch nicht erreicht ist.

Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern, stellt der Bund Instrumente und Informationen zur Verfügung und fördert innovative Projekte.

Wie fördert der Bund die Gleichstellung im Erwerbsleben?

Der Lohnunterschied bei Frauen und Männern wird bildlich durch unterschiedlich grosse Kreditkarten gezeigt.

Lohngleichheit

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist noch nicht Realität. Der Bund engagiert sich dafür, dass dieser verfassungsrechtliche Grundsatz umgesetzt wird.

Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben

Zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben vergibt der Bund jährlich Finanzhilfen in Höhe von rund 4 Millionen Franken an entsprechende Projekte.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird durch eine Hand symbolisiert, die einen Bürostuhl anfasst.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das EBG zeigt Ihnen, wie Sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern und dagegen vorgehen.