Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz
Die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben. Während die rechtliche Gleichstellung weitgehend erreicht ist, gibt es im Alltag noch viele Herausforderungen zu bewältigen. Es braucht das Engagement aller politischen Ebenen und der Gesellschaft, damit die tatsächliche Gleichstellung erreicht wird.

Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Bundesverfassung verankert. Rechtlich ist die Gleichstellung in der Schweiz heute weitgehend erreicht. Weiterführende Informationen zur rechtlichen Gleichstellung und zum Weg dorthin finden sich unter Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz.
Die tatsächliche Gleichstellung ist heute noch nicht erreicht:
- Männer verdienen im Schnitt 18 Prozent mehr als Frauen.
- Frauen haben eine um 34 Prozent tiefere Altersvorsorge als Männer.
- Wenn Frauen Mütter werden, reduzieren sie oft ihre Arbeit oder geben sie ganz auf.
- Durch die vermehrte Übernahme von unbezahlter Care-Arbeit haben sie später eine tiefere Rente und ein Risiko für Altersarmut.
- Frauen sind in Tieflohnbranchen über- und in Kaderstellen untervertreten.
- In 70 Prozent der Fälle von häuslicher Gewalt ist die betroffene Person weiblich.
- Von sexueller Belästigung sind zu über 90 Prozent Frauen betroffen.
Mehr dazu unter Zahlen und Fakten zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz
Was tut der Bund zur Förderung der Gleichstellung?

Gleichstellungsstrategie 2030
2021 wurde die erste nationale Gleichstellungsstrategie verabschiedet. Mit ihr will der Bundesrat die Gleichstellung der Geschlechter gezielt fördern.

Zusammenarbeit in der Schweiz und International
Der Bund setzt sich national und international für die Gleichstellung ein.

Förderung von Projekten mit Finanzhilfen
Wir unterstützten innovative Projekte für Gleichstellung im Erwerbsleben und gegen Gewalt gegen Frauen mit Finanzhilfen.
Gleichstellungspolitische Themen in der Bundesverwaltung
Der Bund fördert Themen der Gleichstellung in vielen Politikbereichen, von der Armee bis zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gleichstellung im Gesetzgebungsprozess
Der Bund prüft die Auswirkungen von Gesetzgebungsprojekten auf die Gleichstellung (Gleichstellungsfolgenabschätzung). Er sorgt dafür, dass bei der Datenerhebung Geschlechtsunterschiede mitberücksichtigt werden.
Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter
Wir publizieren vier Mal pro Jahr (im April, Juli, Oktober und Dezember) einen Newsletter zu gleichstellungspolitisch relevanten Geschäften der Bundesbehörden (Parlament, Bundesrat, Bundesverwaltung und Bundesgericht). Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
