Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 15. August 2023

Gleichstellung im Gesetzgebungsprozess

Der Bundesrat muss in Botschaften zu Erlassentwürfen die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann erläutern (Art. 141 Abs. 2 Bst. i Parlamentsgesetz). Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung sind die Bundesämter. 

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt den Bundesämtern Arbeitsinstrumente zur Verfügung. Diese sind auf die bestehenden Instrumente abgestimmt (Gesetzgebungsleitfaden, Leitfaden für Botschaften des Bundesrates) und orientieren sich an bereits in der Bundesverwaltung vorhandenen Techniken der Folgenabschätzung (insbesondere an der Regulierungsfolgenabschätzung [RFA]).

Arbeitsinstrumente

Für die Gleichstellungsfolgenabschätzung in Botschaften zu Erlassentwürfen:

  • Die Vorprüfung dient der Triage, ob eine Folgenabschätzung vorgenommen werden muss.
  • Der Bericht enthält einen Fragebogen, dessen Ergebnisse in die Botschaft des Bundesrates übernommen werden können, um die Folgen auf die Gleichstellung zwischen Frau und Mann zu erläutern.
  • Der Leitfaden erläutert und veranschaulicht die im Bericht gestellten Fragen.

Weiterführende Instrumente

Legistische Hauptinstrumente

Leitfaden für Botschaften des Bundesrates 

Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) 

Nachhaltigkeitsbeurteilung

Auf einer roten Laufbahn mit vier Bahnen stehen zwei Hürden. Die Hürden stellen die Hürden bei der Gleichstellung dar.

15. August 2023

Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch nicht erreicht. Die Schweiz engagiert sich in verschiedenen Bereichen für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung.