Lohngleichheit
Frauen verdienen in der Schweiz 16.2 Prozent weniger als Männer – obwohl der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» seit 1981 in der Bundesverfassung steht. Der Bund engagiert sich dafür, dass dieser verfassungsrechtliche Grundsatz Realität wird.

Frauen verdienen in der Schweiz pro Monat durchschnittlich 1364 Franken weniger als Männer. Rund die Hälfte dieser Differenz lässt sich durch objektive Faktoren wie Ausbildung oder Branchenzugehörigkeit erklären. Die restliche Differenz bleibt ungeklärt und stellt möglicherweise eine Lohndiskriminierung dar. Um den Verfassungsgrundsatz zu verwirklichen, muss Lohnungleichheit – ob erklärt oder unerklärt – beseitigt werden.
Mehr zu: Hintergründe der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern
Der Grundsatz der Lohngleichheit ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert: Frauen und Männer müssen für gleichwertige Arbeit gleich entlöhnt werden. Seit 1996 ist diese Forderung im Gleichstellungsgesetz konkretisiert.
Mehr zu: Gleichstellungsgesetz und zur Bundesverfassung
Lohnungleichheit zulasten der Frauen hat negative Folgen, auf individueller, gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Ebene. Die finanzielle Situation von Frauen verschlechtert sich durch Lohnungleichheit – sowohl während der aktiven Zeit im Erwerbsleben als auch nach der Pensionierung.
Was unternimmt der Bund für die Lohngleichheit?

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Lohngleichheit im Beschaffungswesen
Der Bund vergibt Aufträge in der Schweiz nur an Unternehmen, die Lohngleichheit gewährleisten.
Was können Sie für Lohngleichheit tun?

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Für Arbeitnehmende: Gegen Lohndiskriminierung vorgehen
So fordern Sie das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit ein.

Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
Ein Projekt zur Förderung der Lohngleichheit starten Der Bund kann nicht gewinnorientierte Organisationen, die die Lohngleichheit mit Projekten fördern, finanziell unterstützen.
Aktuell
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