Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
Mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit bekräftigen die Akteure des öffentlichen Sektors ihr Engagement für die Lohngleichheit und die berufliche Gleichstellung. Der Bund, die Kantone, Gemeinden und staatsnahen Betriebe, welche die Charta unterzeichnet haben, haben in den letzten Jahren zahlreiche inspirierende Massnahmen umgesetzt.
Welchen Einfluss hat die Charta auf die Lohngleichheit?
Stand der Dinge bei der Charta der Lohngleichheit
Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung überprüft regelmässig die im Rahmen der Charta der Lohngleichheit getroffenen Massnahmen und Aktionen.
Inspirierende Projekte
Die Unterzeichnenden der Charta haben zahlreiche inspirierende Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben auf den Weg gebracht.
Liste der Unterzeichnenden der Charta
Bund, Kantone, Gemeinden und staatsnahe Unternehmen können die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen.
Ein Komitee zur Förderung der Charta
Weitere Informationen
Informationen zur Charta
Die Charta in Kürze
Mit Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit engagieren sich Arbeitgebende der öffentlichen Hand für Gleichstellung. Es gibt eine Strategie zur Stärkung dieser Charta.
Komitee und Schwerpunkte
Das Komitee der Charta legt Schwerpunkte zur Lohngleichheit im öffentlichen und staatsnahen Sektor fest.
Publikationen zur Lohngleichheit
Wer kann die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und wie geht das?
Die Charta kann von Behörden auf allen föderalen Ebenen sowie von staatsnahen Betrieben unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung bekräftigen sie ihr Engagement für die Gleichstellung im Erwerbsleben und kommunizieren dieses Engagement sowohl ihren Mitarbeitenden als auch der Öffentlichkeit.
Behörden und Organisationen, welche die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen möchten, können sie hier herunterladen:
Die unterzeichnete Charta muss dem EBG per E-Mail oder Post zugeschickt werden.
Haben Sie Fragen zur Charta?
Dr. Oliver Schröter
Ökonom
T +41 58 462 75 54
oliver.schroeter@ebg.admin.ch


