Liste der Unterzeichnenden der Charta
Mitte 2025 haben 166 Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) die Charta unterzeichnet. Hinzu kommen 113 staatsnahe Unternehmen.
Nachfolgend finden Sie alle Unterzeichnenden der Charta der Lohngleichheit aus dem öffentlichen und staatsnahen Sektor.
Wer kann die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und wie geschieht dies?
Die Charta kann von Behörden auf allen föderalen Ebenen sowie von staatsnahen Betrieben unterzeichnet werden, die dadurch ihr Engagement für die berufliche Gleichstellung bekräftigen und es ihren Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit bekannt machen.
Behörden und Organisationen, welche die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen möchten, können sie hier herunterladen:
Die unterzeichnete Charta muss dem EBG per E-Mail oder Post zugeschickt werden.
Haben Sie Fragen zur Charta?
Dr. Oliver Schröter
Ökonom
T +41 58 462 75 54
oliver.schroeter@ebg.admin.ch

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
Mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit bekräftigen die Akteure des öffentlichen Sektors ihr Engagement für die Lohngleichheit und die berufliche Gleichstellung.
