Zum Hauptinhalt springen

Liste der Unterzeichnenden der Charta

Mitte 2026 umfasste die Liste der Unterzeichnenden der Charta 195 Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie 121 staatsnahe Unternehmen.

Nachfolgend finden Sie alle Unterzeichnenden der Charta der Lohngleichheit aus dem öffentlichen und staatsnahen Sektor.

Logib-Kennzeichnung

Die Unterzeichnenden der Charta der Lohngleichheit übernehmen eine wichtige Vorbildfunktion. Mit der freiwilligen Logib-Kennzeichnung machen sie ihr Engagement für die Lohngleichheit sichtbar.

Die Logib-Kennzeichnung (in der Liste ersichtlich als Pokal in Silber oder Gold) beruht auf einer freiwilligen Selbstdeklaration der Unterzeichnenden der Charta der Lohngleichheit gegenüber dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Die gemeldeten Ergebnisse werden vom EBG nicht überprüft.

Fehlt bei einer unterzeichnenden Organisation eine Kennzeichnung, lässt dies keinen Rückschluss auf das Ergebnis ihrer Lohngleichheitsanalyse zu. Es bedeutet insbesondere nicht, dass keine Analyse durchgeführt oder dass ein Grenzwert überschritten wurde.

Ein Pokal in Gold zeigt, dass die Logib-Analyse einen unerklärten Lohnunterschied von maximal 2.5 Prozent (Modul 1) beziehungsweise maximal 2.5 Punkten (Modul 2) ergab.

Ein Pokal in Silber zeigt, dass die Logib-Analyse einen unerklärten Lohnunterschied von höchstens 5 Prozent (Modul 1)  beziehungsweise maximal 5 Punkten (Modul 2) ergab.

Wer kann die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und wie geschieht dies?

Die Charta kann von Behörden auf allen föderalen Ebenen sowie von staatsnahen Betrieben unterzeichnet werden, die dadurch ihr Engagement für die berufliche Gleichstellung bekräftigen und es ihren Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit bekannt machen.

Behörden und Organisationen, welche die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen möchten, können sie hier herunterladen:

Die unterzeichnete Charta muss dem EBG per E-Mail oder Post zugeschickt werden.

Haben Sie Fragen zur Charta?

ebg@ebg.admin.ch

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit bekräftigen die Akteure des öffentlichen Sektors ihr Engagement für die Lohngleichheit und die berufliche Gleichstellung.