Komitee und Schwerpunkte
2024 erhielt die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor ein Komitee bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der staatsnahen Betriebe. Das Komitee koordiniert Massnahmen und stellt den Informationsaustausch sicher.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings 2024 hat das Komitee für die kommenden Jahre drei Schwerpunktthemen festgelegt. Hiermit sollen die Unterzeichnenden der Charta ermutigt werden, ihr Engagement und ihre Aktivitäten gezielt zu verstärken.
1. Sensibilisierung für die Gleichstellung im Erwerbsleben auf allen Hierarchieebenen
Ein zentraler Punkt der Charta ist die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Hierarchieebenen, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind. Neben dem Gleichstellungsgesetz GlG stehen dabei insbesondere Stereotype und Vorurteile, die zu Diskriminierung führen können, sowie die Herausforderungen in Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Vordergrund, um eine möglichst inklusive Unternehmenskultur zu fördern.
2. Regelmässige Erhebung von Informationen zur Lohngleichheit und anderen Gleichstellungsthemen
Das Monitoring hat gezeigt, dass häufig Indikatoren und Statistiken fehlen. Auch oder gerade, wenn zahlreiche Massnahmen und Projekte umgesetzt werden, braucht es Indikatoren, um die Entwicklung und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen überprüfen und mögliche Probleme erkennen zu können. Hierfür müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben werden.
3. Unterbeschäftigung von Frauen im Erwerbsleben thematisieren
In der Schweiz sind fast 70% der im Erwerbsleben unterbeschäftigten Personen (Personen, die Teilzeit arbeiten, aber gerne mehr Erwerbsarbeit leisten würden und innerhalb kurzer Zeit verfügbar wären) Frauen (BFS, 2024). Dies wirkt sich auf deren Lohn, Rente, soziale Absicherung und wirtschaftliche Autonomie aus. Die Schwierigkeit, Beruf und Privatleben zu vereinbaren, trägt ebenfalls zum Phänomen der Unterbeschäftigung von Frauen im Erwerbsleben bei: rund eine von zehn Frauen mit Kind ist unterbeschäftigt (BFS, 2024). In Zeiten des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, denjenigen Frauen, die dies wünschen, zu ermöglichen, ihren Beschäftigungsgrad zu erhöhen.
Aktuelle Mitglieder
Pressemitteilung : Neues Komitee zur Stärkung der beruflichen Gleichstellung im öffentlichen Sektor
Haben Sie Fragen zur Charta?
Dr. Oliver Schröter
Ökonom
T +41 58 462 75 54
oliver.schroeter@ebg.admin.ch

