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Veröffentlicht am 14. August 2025

Die Charta in Kürze

Seit 2016 können Bund, Kantone und Gemeinden die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und so ihr Engagement für die berufliche Gleichstellung bezeugen. Staatsnahe Unternehmen können seit 2019 der Charta beitreten. 2022 hat der Bundesrat eine Strategie zur Stärkung der Charta mit 18 Massnahmen beschlossen.

Der Bund, die Kantone, Gemeinden und staatsnahen Unternehmen nehmen eine Vorbildfunktion im Kampf gegen jede Form der Diskriminierung ein. Mit der Unterzeichnung der Charta setzen sie sich für Lohngleichheit ein, sowohl als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch als Verantwortliche für Beschaffungen und Subventionen. Der Beitritt zur Charta ist freiwillig und das gemeinsame Engagement hat Signalwirkung für alle öffentlichen und privaten Unternehmen.

Was steht in der Charta der Lohngleichheit?

Die Unterzeichnenden der Charta der Lohngleichheit setzen sich für folgende Anliegen ein:

  • Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  • Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung bzw. im eigenen Betrieb nach anerkannten Standards.
  • Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  • Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens bzw. im Rahmen der Beschaffungen durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  • Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

Um die Unterzeichnenden in ihrem Engagement zu unterstützen, stellt das EBG Informationen, Instrumente und Weiterbildungsangebote rund um das Thema Lohngleichheit zur Verfügung.

Entwicklung der Charta der Lohngleichheit

  • 2016 rief Bundesrat Alain Berset die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor mit der ambitionierten Idee ins Leben, Bund, Kantone und Gemeinden im Kampf gegen die Lohnunterschiede zu vereinen.
  • 2018 wird die Charta der Lohngleichheit zusammen mit dem Lohngleichheitsanalyse-Tool Logib des EBG mit dem «United Nations Public Service Award» ausgezeichnet. Dieser Preis, der Beiträge öffentlicher Verwaltungen zur Realisierung der Ziele für nachhaltige Entwicklung prämiert, wurde der Schweiz für ihr Engagement für Lohngleichheit verliehen. Im jährlich durchgeführten Wettbewerb werden kreative und innovative Errungenschaften und Beiträge öffentlicher Institutionen hervorgehoben.
  • 2019 wird die Möglichkeit zum Beitritt zur Charta auf staatsnahe Unternehmen ausgeweitet. Seither steigt die Zahl der Unterzeichnenden Jahr für Jahr.
  • 2022 beschliesst der Bundesrat in Beantwortung eines Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) eine Strategie zur Stärkung der Charta, welche 18 Massnahmen der Bundesverwaltung beinhaltet. Die Massnahmen zielen unter anderem darauf, Organisationen des öffentlichen Sektors zum Beitritt zur Charta zu ermutigen, den Austausch zwischen den Unterzeichnenden zu erleichtern und eine Bilanz der Fortschritte in Sachen Gleichstellung zu ermöglichen.
  • 2024 wird das Komitee der Charta gegründet und ein Fortschrittsmonitoring der Unterzeichnenden eingeführt. Das primäre Ziel der Charta, das Thema Lohngleichheit, wird auf die Gleichstellung im Erwerbsleben allgemein ausgeweitet, um den öffentlichen Sektor zu ermutigen, bei den Ursachen der Lohnunterschiede anzusetzen.

Strategie zur Stärkung der Charta

Die 18 Massnahmen aus der Strategie zur Stärkung der Charta haben zum Ziel, die Charta dynamischer zu machen, den öffentlichen Sektor zur Teilnahme zu ermutigen, den Austausch zwischen den Unterzeichnenden zu erleichtern und eine Bilanz der Fortschritte in Sachen Gleichstellung zu ermöglichen.

Komitee und Schwerpunkte

Monitoring der Charta

Wer kann die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und wie wird es gemacht?

Die Charta kann von Behörden auf allen föderalen Ebenen sowie von staatsnahen Betrieben unterzeichnet werden, die dadurch ihr Engagement für die berufliche Gleichstellung bekräftigen und es ihren Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit bekannt machen.

Behörden und Organisationen, welche die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen möchten, können sie hier herunterladen:

Die unterzeichnete Charta muss dem EBG per E-Mail oder Post zugeschickt werden.

Haben Sie Fragen zur Charta?

Dr. Oliver Schröter
Ökonom
T +41 58 462 75 54
oliver.schroeter@ebg.admin.ch