Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Gewalt hat verschiedene Formen und kann alle betreffen. Fast die Hälfte aller Gewaltstraftaten geschieht zu Hause, in der Ehe, in der Partnerschaft und Familie. Von häuslicher Gewalt können auch Männer betroffen sein. Sie richtet sich jedoch häufiger gegen Frauen. Dasselbe gilt für sexuelle Belästigung.

In Zahlen:
- Alle zwei Wochen stirbt eine Person infolge häuslicher Gewalt; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr. Davon sind 75 Prozent Frauen und Mädchen, 25 Prozent Männer und Jungen.
- Rund 40 Prozent der polizeilich registrierten Straftaten passieren im häuslichen Bereich. Über 70 Prozent der gewaltbetroffenen Personen sind Frauen und Mädchen.
- Auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein.
- Verschiedene Studien zeigen, dass unter den Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, über 90 Prozent weiblich sind, während als gewaltausübende Personen fast ausschliesslich Männer genannt werden.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind Menschenrechtsverletzungen. Bund und Kantone engagieren sich dafür, dass diese verhindert werden. Das Ziel ist es, Betroffene zu schützen und Gewaltstraftaten zu verfolgen.
Den Rahmen für dieses Engagement bildet insbesondere die Istanbul-Konvention. In der Schweiz ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt seit 2018 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausmass und Rechtslage der Gewalt gegen Frauen.
Alle Publikationen zu Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Was tut der Bund gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt?

Nationale Präventionskampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt»
Am 11. November wurde die erste nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider lanciert. Die Kampagne wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Zusammenarbeit mit einer breit abgestützten Allianz aus Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen entwickelt. Sie wird sich über mehrere Jahre erstrecken.

Istanbul-Konvention
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) koordiniert die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Istanbul-Konvention.

Unterstützte Projekte zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Das EBG unterstützt Projekte zur Gewaltprävention finanziell.
Was können Sie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt tun?

Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Als Organisation: Ein Projekt gegen Gewalt starten. Das EBG unterstützt Ihr Projekt zur Gewaltprävention finanziell.

Für Arbeitgebende: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Präventionsmassnahmen ergreifen und festlegen, wie Sie mit Fällen sexueller Belästigung umgehen.

Hilfe erhalten bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Beratungsstellen
Das EBG stellt Kontakte zu Beratungsstellen bereit, die Betroffenen und Gewaltausübenden Hilfe anbieten.
Aktuell

Nationale Präventionskampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt»
Wenn jemand zuschlägt, ist das klar Gewalt. Doch gerade in ihren Anfängen ist Gewalt nicht immer so einfach zu erkennen. Die nationale Kampagne «Gleichgestellung verhindert Gewalt» macht auf frühe Warnzeichen aufmerksam und zeigt, wo es Rat und Hilfe gibt.

Webinar 18.9.2024: «Von der Idee zum Projekt – mit Finanzhilfen die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt konkret vorantreiben»
Im Webinar informieren wir über die Finanzhilfen des EBG zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Wir stellen inspirierende Projekte vor und beantworten die Fragen der Teilnehmenden.
- 18. September 2024
- 11 bis 12

Elterliche Partnerschaftsgewalt: Betroffene Kinder besser schützen
Eine neue Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) beleuchtet die Situation von Kindern, die von Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung betroffen sind. Konkrete Empfehlungen zeigen, wie bestehende Lücken bei den Unterstützungsangeboten geschlossen werden können und wie sich der Schutz betroffener Kinder in der Schweiz verbessern lässt.
Unterstützte Projekte zur Gewaltprävention
Herzsprung
Nationales Projekt zur Prävention von Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen.
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Social-Media-Kampagne Häusliche Gewalt
Kantonsübergreifende Sensibilisierungskampagne zu häuslicher Gewalt.
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Chatberatung Opferhilfe
Einführung eines Chat-Beratungsangebots in sechs Opferberatungsstellen.
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