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Veröffentlicht am 15. August 2023

Gewalt gegen Frauen – Ausmass und Rechtslage

Gewalt gegen Frauen kann körperlicher, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Natur sein. Die Schweiz engagiert sich, Gewalt aufgrund des Geschlechts zu verhindern und zu bekämpfen.

Als Symbolisierung von Gewalt gegen Frauen werden Tulpen in einer Vase von einem heftigen Luftstoss zur Seite geweht.

Gewalt gegen Frauen ist eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt. Dieser Begriff bezeichnet Gewaltformen, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts richten. Frauen haben ein hohes Risiko, davon betroffen zu sein. Die Ursachen dafür liegen unter anderem in der fehlenden Gleichstellung der Geschlechter und in hartnäckigen Geschlechterstereotypen. Auch Männer, Jungen und LGBTIQ-Menschen können Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden.

Der Bund engagiert sich vielschichtig gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Formen von Gewalt gegen Frauen

Als Gewalt gegen Frauen und Mädchen gelten gemäss Istanbul-Konvention alle Handlungen, die zu körperlichen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei den Betroffenen führen oder führen können, einschliesslich

  • der Androhung solcher Handlungen;
  • der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung;
  • im öffentlichen oder privaten Leben.

Dazu zählen:

Findet Gewalt innerhalb von Familien oder Paarbeziehungen statt, handelt es sich um häusliche Gewalt.

Wie häufig kommt Gewalt gegen Frauen vor?

Gewalt an Frauen ist in der Schweiz weitverbreitet. Dies zeigen die Statistik sowie diverse Forschungsberichte. Die Zahl der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen, die sich bei der Polizei oder bei Beratungsstellen melden, hat in den letzten Jahren in der Tendenz zugenommen. Es ist zudem von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Aktuelle Statistiken und Studien zum Thema:

Rechtslage

Internationale Abkommen

Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention verpflichtet sich die Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Zudem ist die Schweiz Vertragsstaat des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Mehr dazu unter Zusammenarbeit.

Nationale Rechtsgrundlagen

Wer Gewalt anwendet, ob in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich, macht sich strafbar. Seit dem 1. April 2004 wird Gewalt in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen verfolgt, also ohne dass das Opfer eine Strafanzeige einreichen muss.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch erfasst gewalttätige Handlungen als:

  • Körperverletzung
  • Drohung
  • Nötigung
  • (Wiederholte) Tätlichkeit
  • Sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung

Zudem kennt das Zivilgesetzbuch eine Gewaltschutznorm und es gilt das Opferhilfegesetz

Auch auf kantonaler Ebene gibt es Rechtsgrundlagen zum Schutz gewaltbetroffener Personen.

Stand Gesetzgebung zum Schutz gewaltbetroffener Personen, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Als Symbolisierung von Gewalt gegen Frauen werden Tulpen in einer Vase von einem heftigen Luftstoss zur Seite geweht.

15. August 2023

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert werden. Übersicht über das Engagement des Bundes.