Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 15. August 2023

Lohngleichheit fördern mit Logib

Lohngleichheit ist zentral für die Erreichung der Gleichstellung in der Arbeitswelt und ein wichtiges Element der guten Unternehmensführung. Ein nachvollziehbares Lohnsystem und Lohngleichheitsanalysen helfen Arbeitgebenden, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich zu fördern und umzusetzen. 

Mit einer Lupe, die an ein Fünffrankenstück erinnert, sollen Löhne in Unternehmen genauer unter die Lupe genommen werden.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein zentraler Bestandteil der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Zudem fördert Lohngleichheit das Vertrauen der Mitarbeitenden in ihr Unternehmen und erhöht die Attraktivität der Organisation auf dem Arbeitsmarkt. Ein bewusst gestaltetes, nachvollziehbares Lohnsystem bildet die Basis für eine faire Entlöhnung aller Mitarbeitenden unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Instrumente des Bundes unterstützen Unternehmen und Organisationen bei der Analyse der Lohngleichheit und bei der Ausgestaltung eines klaren und nachvollziehbaren Lohnsystems.

Wie unterstützt Sie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) beim Fördern der Lohngleichheit?

Der Bund stellt mit Logib ein kostenloses Webtool zur Verfügung, welches modernen Anwendungs- und Datenschutzanforderungen entspricht und auf wissenschaftlichen Methoden basiert.

Nutzen einer Lohngleichheitsanalyse

Bezahlt eine Organisation gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit, lässt sich dies mit einer Lohngleichheitsanalyse glaubwürdig dokumentieren. Diese kann das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren fördern. Unternehmen und Organisationen, die die Resultate ihrer Lohngleichheitsanalyse kommunizieren und weiter verbessern wollen, verschaffen sich einen Vorteil bei der Rekrutierung von Fachkräften, die Wert auf Fairness und Gleichstellung der Geschlechter legen.

Nutzen eines nachvollziehbaren Lohnsystems

Lohnungleichheit entsteht meist ungewollt und häufig unbemerkt. Ein wichtiger Grund hierfür ist eine fehlende Systematik bei der Festlegung und Entwicklung der Löhne im Unternehmen. Hier setzt Logib Lohnsystem an: Arbeitgebende können sich damit schnell einen Überblick über ihre Funktionen und deren Funktionswerte verschaffen und diese mit den aktuellen Löhnen ihrer Mitarbeitenden spiegeln. Logib Lohnsystem erlaubt es Arbeitgebenden, die Löhne im Einklang mit ihren jeweiligen betrieblichen Strukturen festzusetzen und auch die Lohnentwicklung bewusst zu steuern.

Arbeitgebende, die die Löhne systematisch festlegen, senken zudem den Aufwand bei Neueinstellungen und Neueinstufungen und erleichtern sich so die administrativen Prozesse.

Wer ist verpflichtet, Lohngleichheit zu gewährleisten?

Alle Arbeitgebenden in der Schweiz sind gemäss Bundesverfassung (Art. 8 BV) und dem Gleichstellungsgesetz (Art. 3 GlG) verpflichtet, den Arbeitnehmenden für gleichwertige Arbeit gleichen Lohn zu bezahlen.

Es gibt zudem gesetzliche Grundlagen und Vorschriften, die von Unternehmen und Organisationen verlangen, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese nachzuweisen:

  • Revision des Gleichstellungsgesetzes (2020): Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen (Art. 13a, Art. 13d GlG). Weiter müssen sie Arbeitnehmende sowie Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis informieren. Diese Kommunikation musste bis am 30. Juni 2023 erfolgen (Art. 13g, Art. 13h GlG). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können grundsätzlich bis zum 30. Juni 2032 unter die Analysepflicht fallen, wenn sie die Schwelle von 100 Arbeitnehmenden am Anfang eines Jahres erreichen. Wenn die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, muss keine weitere Analyse durchgeführt werden. Die Revisorinnen und Revisoren, die die Lohngleichheitsanalysen überprüfen, müssen eine entsprechende Ausbildung absolviert haben; für die Überprüfung steht eine Anleitung zur Verfügung. 
  • Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) unterstellt sind, dürfen ihre Aufträge im Inland nur an Unternehmen vergeben, die die Lohngleichheit gewährleisten (Art. 12 BöB).

Organisationen der öffentlichen Hand und staatsnahe Betriebe können der Charta Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beitreten und regelmässig eine Analyse durchführen. Sie bekräftigen damit ihre Vorbildrolle bei der Gleichstellung von Mann und Frau.

Testimonials

Fast die Hälfte der Lohnunterschiede lassen sich nicht erklären.

15. August 2023

Hintergründe der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern