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Veröffentlicht am 23. Februar 2024

Arbeitshilfen für die Bundesverwaltung

Der Bund prüft die Auswirkungen von Gesetzgebungsprojekten auf die Gleichstellung. Zudem muss bei Studien und Statistiken des Bundes das Geschlecht berücksichtigt werden. Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung und die Berücksichtigung des Geschlechts bei Studien und Statistiken sind die Bundesämter. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt ihnen dafür Arbeitsinstrumente zur Verfügung.

15. August 2023

Gleichstellung im Gesetzgebungsprozess

Der Bund prüft die Auswirkungen von Gesetzgebungsprojekten auf die Gleichstellung (Gleichstellungsfolgenabschätzung). Er sorgt dafür, dass bei der Datenerhebung Geschlechtsunterschiede mitberücksichtigt werden.

23. Januar 2024

Gleichstellung in Studien und Statistiken des Bundes

Das Wissen über Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede in Studien und statistischen Daten des Bundes muss verbessert werden. Der Bundesrat hat darum Richtlinien verabschiedet, in denen das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt sind.