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Veröffentlicht am 23. Februar 2024

Arbeitshilfen für die Bundesverwaltung

Der Bund prüft die Auswirkungen von Gesetzgebungsprojekten auf die Gleichstellung. Zudem muss bei Studien und Statistiken des Bundes das Geschlecht berücksichtigt werden. Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung und die Berücksichtigung des Geschlechts bei Studien und Statistiken sind die Bundesämter. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt ihnen dafür Arbeitsinstrumente zur Verfügung.