Gleichstellung in Studien und Statistiken des Bundes
In Studien und Statistiken des Bundes müssen die Bundesämter Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede analysieren und diese in die Veröffentlichungen integrieren. Der Bundesrat hat in den Richtlinien vom 31.01.2024 das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt.