Gleichstellung in Studien und Statistiken des Bundes
In Studien und Statistiken des Bundes müssen die Bundesämter Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede analysieren und diese in die Veröffentlichungen integrieren. Der Bundesrat hat in den Richtlinien vom 31.01.2024 das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt.
Die Richtlinien des Bundesrates regeln die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes. Das Ziel ist es, das Wissen und Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu verbessern und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten. Um die Verwaltungseinheiten bei der Überprüfung der Relevanz des Geschlechts bei Studien und Statistiken zu unterstützen, stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ein Hilfsmittel und Leitfragen zur Verfügung.
Diese Instrumente setzen die Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter» um, die auch eine Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030 ist.
Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410)
Vorgehen bei Studien
Prüfung der drei formellen Voraussetzungen
Vor der Durchführung einer Studie überprüft die zuständige Einheit, ob die Studie die folgenden drei kumulativen Voraussetzungen erfüllt (Ziff. 2.1 Abs. 1 der Richtlinien):
- a. Sie wird von der zentralen Bundesverwaltung durchgeführt oder in Auftrag gegeben.
- b. Sie enthält Empfehlungen für politisches Handeln oder dient als wissenschaftliche Grundlage für gesetzgeberische Arbeiten, für die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften oder für die Umsetzung parlamentarischer Aufträge.
- c. Die Kosten der Studie belaufen sich auf mindestens 100 000 Franken.
Relevanzprüfung
Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige Einheit, ob die Berücksichtigung des Geschlechts relevant ist.
Leitfragen für die Analyse
Bei der Analyse möglicher Geschlechtereffekte geben die folgenden Leitfragen Hinweise darauf, wie diese Effekte bei der Umsetzung von Studien im gesamten Prozess adäquat berücksichtigt werden können.
Comply or explain
Falls das Geschlecht nicht berücksichtigt wird, obwohl die Relevanzprüfung ergibt, dass die Relevanz gegeben oder unklar ist, so muss dies in der Studie gemäss dem Prinzip «comply or explain» erläutert werden.
Vorgehen bei Statistiken
Relevanzprüfung
Die zuständige Verwaltungseinheit prüft vor dem Aufbau einer neuen statistischen Tätigkeit oder bei der Überarbeitung einer bestehenden statistischen Tätigkeit des Bundes, ob die Berücksichtigung des Geschlechts relevant ist.
Leitfragen für die Analyse
Bei der Analyse möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede geben die folgenden Leitfragen Hinweise darauf, wie diese Unterschiede bei den Statistiken oder statistischen Tätigkeiten im gesamten Prozess adäquat berücksichtigt werden können.
Comply or explain
Falls die Variable «Geschlecht» nicht berücksichtigt wird, obwohl die Relevanzprüfung ergibt, dass die Relevanz gegeben oder unklar ist, so muss dies in der Veröffentlichung der Statistik gemäss dem Prinzip «comply or explain» erläutert werden.
Publikationen
Weiterführende Instrumente
Gleichstellung im Gesetzgebungsprozess (admin.ch)
Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) (admin.ch)
Links
Gleichstellung von Frau und Mann beim Bundesamt für Statistik (BFS)
Ressortforschung des Bundes beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
ARAMIS - Die Forschungsdatenbank der Bundesverwaltung

Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch nicht erreicht. Die Schweiz engagiert sich in verschiedenen Bereichen für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung.
