Anleitung: Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beantragen
Der Bund unterstützt Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit jährlich rund 3 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe der Finanzhilfen zuständig. Gesuchstellende finden in dieser Anleitung die Informationen zur Einreichung von Projekten sowie zur Umsetzung und zum Abschluss ihres Vorhabens.
Der Bund gewährt Finanzhilfen für Massnahmen zur Prävention von Gewaltstraftaten sowie zur Koordination, Vernetzung und Zusammenarbeit in diesem Fachgebiet.
Eine Übersicht bisher unterstützter Projekte nach Themen oder Regionen finden Sie in dieser Projektsammlung zu Finanzhilfen im Bereich Gewaltprävention.
Anhand der Richtlinien zu Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Sie abschätzen, ob Ihr Projekt finanziell unterstützt werden kann. Sie können zudem Ihre Projektidee durch eine Fachperson des EBG einschätzen lassen.
Gesuch einreichen
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen:
Formulare für Projekte:
Gesuchsformular für Projekte und Programme - Finanzhilfen Gewaltprävention
Formular
Gesuch für Projekte und Programme. Beilage 1: Ziele, Massnahmen und Zielgruppen
Formular
Gesuch für Projekte und Programme. Beilage 4: Organisation
Formular
Gesuch für Projekte und Programme. Beilage 7: Budget für Projekte und Programme
Excel-Formular
Formulare für regelmässige Aktivitäten:
Gesuchsformular für regelmässige Aktivitäten einer Organisation - Finanzhilfen Gewaltprävention
Formular
Gesuch für regelmässige Aktivitäten. Beilage 1: Ziele, Massnahmen und Zielgruppen
Formular
Gesuch für regelmässige Aktivitäten. Beilage 4: Organisation
Formular
Gesuch für Projekte und Programme. Beilage 7: Budget für regelmässige Aktivitäten
Excel-Formular
Fristen
Finanzhilfegesuche können jeweils per 31. Januar und 31. August eingereicht werden.
Gesuchprüfung und Entscheid
Das EBG überprüft Ihr Gesuch; den Entscheid erhalten Sie innert vier Monaten. Das EBG kann weitere Fachpersonen beiziehen und zusätzliche Auskünfte bei Ihnen einfordern.
Umsetzung des Vorhabens
Während der Realisierung des Projekts müssen die Anforderungen des Subventionsgesetzes und aus dem Entscheid des EBG erfüllt werden. Die wichtigsten finden sich auf einem Merkblatt:
Abschluss des Vorhabens
Spätestens drei Monate nach Projektende müssen Sie das Formular Schlussbericht und das Formular Schlussabrechnung einreichen. Das EBG informiert die Öffentlichkeit über unterstützte Projekte und benötigt eine kurze Beschreibung des Projekts und dessen Resultate für die Projektsammlung. Dazu steht Ihnen eine Anleitung zum Verfassen des publizierbaren Schlussberichts (PDF, 142 KB) zur Verfügung.
Kontakt
Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert werden. Übersicht über das Engagement des Bundes.
