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Verordnung (311.039.7)

Erläuternder Bericht zur Bericht zur Verordnung

 

Publikationen

Richtlinien

 

Formulare für Projekte und regelmässige Aktivitäten

Vorlage für unterstützte Projekte zur Erfassung der Arbeitszeiten

Zwischen- und Schlussberichte

Zwischenberichte müssen mindestens jährlich vorgelegt werden. Schlussbericht und Schlussabrechnungen sind auf den entsprechenden Formularen bis spätestens drei Monate nach Projektabschluss einzureichen.

Nützliche Informationen

Hinweis auf Finanzhilfen und EBG-Logo

Projekte, welche mit Finanzhilfen des EBG unterstützt werden, müssen in ihrer Kommunikation darauf verweisen. Vorgaben zu diesem Thema sowie eine Übersicht über alle verfügbaren Logos finden Sie hier:

Merkblatt zur Finanzhilfevergabe

Rechtliche Hinweise zum Erhalt von Finanzhilfe


Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt

Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43
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