Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Ab dem 1. Januar 2021 stellt der Bund Finanzierungshilfen bereit:
- für Projekte und
- für Organisationen aus dem Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die regelmässig Massnahmen durchführen.
Unterstützt werden können:
- Präventionsmassnahmen und
- Massnahmen zur Koordination und Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.
Für Projekte und regelmässige Massnahmen von Organisationen zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Sie beim Bund Finanzhilfe beantragen. Mit den Finanzhilfen werden Projekte gefördert, die möglichst konkret und nachhaltig zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt in der Schweiz beitragen. Gesuche können von öffentlichen oder privaten nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.
Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.