Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind auch in der Schweiz verbreitet und verursachen grosses individuelles Leid. Gewaltstraftaten treffen jedoch auch die Gesellschaft als Ganzes. Sie stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar und stehen dem Verfassungsgrundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann entgegen.

Ab dem 1. Januar 2021 stellt der Bund Finanzierungshilfen bereit:

  • für Projekte und
  • für Organisationen aus dem Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die regelmässig Massnahmen durchführen.

Unterstützt werden können:

  • Präventionsmassnahmen und
  • Massnahmen zur Koordination und Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.


So unterstützen wir Sie

Für Projekte und regelmässige Massnahmen von Organisationen zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Sie beim Bund Finanzhilfe beantragen. Mit den Finanzhilfen werden Projekte gefördert, die möglichst konkret und nachhaltig zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt in der Schweiz beitragen. Gesuche können von öffentlichen oder privaten nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.


Unterstützte Projekte


So gehen Sie vor


Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt

Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.  

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43
ebg@ebg.admin.ch

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