Anleitung: Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben beantragen
Der Bund unterstützt Projekte zur Gleichstellung im Erwerbsleben mit jährlich rund 4 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe der Finanzhilfen zuständig. Gesuchstellende finden in dieser Anleitung die Informationen zur Einreichung von Projekten sowie zur Umsetzung und zum Abschluss ihres Vorhabens.
Bis Ende 2025 unterstützt der Bund vorrangig Projekte, die einen der beiden Schwerpunkte verfolgen:
- Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen für Unternehmen, beispielsweise mit dem Ziel der Verwirklichung der Lohngleichheit oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Förderung der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen, bei denen ein Geschlecht untervertreten ist und in denen Fachkräftemangel herrscht.
Für die Periode 2026 - 2029, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine neue Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz erlassen. Mit der neuen Prioritätenordnung und ihren vier Schwerpunkten beabsichtigt das EDI insbesondere die Verstärkung der Ziele und Massnahmen der vom Bundesrat 2021 verabschiedeten «Gleichstellungsstrategie 2030».
Eine Übersicht bisher unterstützter Projekte nach Themen finden Sie in dieser Projektsammlung zu Finanzhilfen Erwerbsleben.
Anhand der Beurteilungskriterien in den Richtlinien zu den Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben können Sie abschätzen, ob Ihr Projekt finanziell unterstützt werden kann. Sie können zudem Ihre Projektidee durch eine Fachperson des EBG einschätzen lassen.
Kurzporträt - Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben
Broschüre
Richtlinien Finanzhilfen - Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben (gültig ab 2026)
Richtlinien
Richtlinien Finanzhilfen - Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben (gültig bis Ende 2025)
Richtlinien
Optional: Eingabe eines Vorprojekts
In einem Vorprojekt können Sie ein Projekt konzipieren und dessen Bedarf und Machbarkeit abklären. Vorprojekte werden mit maximal 15 000 Franken unterstützt, wobei die Gesuchstellenden 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. Vorprojekte können jederzeit eingereicht werden.
Finanzhilfegesuche einreichen
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen und dem EBG zukommen lassen:
Budgetierungsvorgaben für Hochschulen: Für Projekte von Hochschulen gelten ab 01.01.2019 Vorgaben zur Budgetierung.
Fristen
Finanzhilfegesuche für Projekte können jeweils per 31. Januar und 31. August eingereicht werden.
Gesuchsprüfung und Entscheid
Das EBG überprüft Ihr Gesuch; den Entscheid erhalten Sie innert vier Monaten. Das EBG kann weitere Fachpersonen beiziehen und weitere Auskünfte bei Ihnen einfordern.
Umsetzung des Projekts
Während der Realisierung des Projekts müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden, die sich aus dem Subventionsgesetz und dem Entscheid des EBG ergeben. Die wichtigsten finden sich auf einem Merkblatt:
Abschluss des Projekts
Spätestens drei Monate nach Projektende müssen Sie das Formular Schlussbericht und das Formular Schlussabrechnung einreichen. Das EBG informiert die Öffentlichkeit über unterstützte Projekte und benötigt eine kurze Beschreibung des Projekts und dessen Resultate für die Projektsammlung. Dazu steht Ihnen eine Anleitung zum Verfassen des publizierbaren Schlussberichts zur Verfügung.
Kontakt
Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch

Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
Ein Projekt zur Förderung der Lohngleichheit starten Der Bund kann nicht gewinnorientierte Organisationen, die die Lohngleichheit mit Projekten fördern, finanziell unterstützen.
