Förderung von Projekten mit Finanzhilfen
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert innovative Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen.
Das EBG vergibt Gelder
- für Projekte, die die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben zum Ziel haben. Dafür stehen jährlich Finanzhilfen in der Höhe von rund 4 Millionen Franken zur Verfügung;
- für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dafür stehen jährlich Finanzhilfen in der Höhe von rund 3 Millionen Franken bereit.
Öffentliche und private, nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen stellen. Eingabetermine für Gesuche sind jeweils der 31. Januar und der 31. August.
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Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
Ein Projekt zur Förderung der Lohngleichheit starten Der Bund kann nicht gewinnorientierte Organisationen, die die Lohngleichheit mit Projekten fördern, finanziell unterstützen.

Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Als Organisation: Ein Projekt gegen Gewalt starten. Das EBG unterstützt Ihr Projekt zur Gewaltprävention finanziell.

Über das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Das EBG fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung von Diskriminierung ein.

