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Veröffentlicht am 22. Juni 2026

TEST Finanzhilfen - Übersicht

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert innovative Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen.

Förderbereichen

Der Lohnunterschied bei Frauen und Männern wird bildlich durch unterschiedlich grosse Kreditkarten gezeigt.

2. Juli 2026

TEST Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben

Der Bund unterstützt Projekte, die die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben zum Ziel haben, und vergibt dafür jährlich Finanzhilfen in der Höhe von rund 4 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.

Ein zerbrochener Keramikteller symbolisiert häusliche Gewalt.

22. Juni 2026

TEST Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Der Bund stellt gestützt auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches Finanzhilfen für Projekte und regelmässige Aktivitäten bereit, die zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitragen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vergibt dafür rund 4 Millionen Franken im Jahr 2026 und rund 3 Millionen Franken jährlich ab 2027.

Weitere Informationen

Projektsammlungen

Jedes Jahr unterstützt das EBG zahlreiche Projekte. In der Projektsammlung finden Sie alle bisher unterstützten Vorhaben.

Alle Publikationen zu den Finanzhilfen

Kontakt

Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch

Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch