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Veröffentlicht am 22. Juni 2026

TEST Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Der Bund stellt gestützt auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches Finanzhilfen für Projekte und regelmässige Aktivitäten bereit, die zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitragen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vergibt dafür rund 4 Millionen Franken im Jahr 2026 und rund 3 Millionen Franken jährlich ab 2027.

Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen.

Eingabetermine für Gesuche auf eSubventionen sind jeweils der 31. Januar und der 31. August.

Gezielt informiert

Ein zerbrochener Keramikteller symbolisiert häusliche Gewalt.

2. Juli 2026

TEST Welche Aktivitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt können unterstützt werden?

Die Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Projekte zur Prävention von häuslicher Gewalt unabhängig von der Geschlechtsidentität und dem Geschlechtsausdruck, der sexuellen Orientierung oder den Geschlechtsmerkmalen der Zielgruppe unterstützen. Diese Projekte können sich somit beispielsweise auf häusliche Gewalt zwischen Männern beziehen.

Ein zerbrochener Keramikteller symbolisiert häusliche Gewalt.

2. Juli 2026

TEST Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung für Projekte zur zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt ?

Gesuche müssen vollständig und termingerecht eingegeben werden. Die Eingabe erfolgt über das Portal eSubventionen. Das Gesuch wird vom EBG geprüft, welches Sie dann schriftlich informiert.

Beratungsstellen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind durch zwei Sprechblasen visualisiert. Dort, wo sie sich überschneiden, öffnet sich eine Tür.

22. Juni 2026

TEST Wie informieren Sie das EBG über den Fortschritt Ihres finanzierten Projekts?

Ihr Projekt wird vom EBG finanziert. In diesem Zusammenhang sind Ihrer Kontaktperson im EBG regelmässig Informationen zu übermitteln. Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen zur Berichterstattung über den Fortschritt Ihrer Aktivitäten.

Weitere Informationen

Direkter Link zu E-Subvention

Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie sich zuerst auf dem Portal eSubventionen registrieren. Registrieren Sie sich frühzeitig! Anleitungen und Hilfe gibt es im Reiter «Hilfe und Kontakt».

Projektsammlung Gewalt

Jedes Jahr unterstützt das EBG zahlreiche Projekte. In der Projektsammlung finden Sie alle bisher unterstützten Vorhaben.

Alle Publikationen zu den Finanzhilfen

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Mit dem Newsletter Finanzhilfen Gewaltprävention informieren wir Sie regelmässig über Neuerungen, die für die Einreichung der Gesuche relevant sind, und über gutgeheissene Projekte.

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Kontakt

Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch

Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch