Gleichstellung in Studien und Statistiken des Bundes
Das EBG stellt ein Hilfsmittel und Leitfragen zur Verfügung, um die Verwaltungseinheiten zu unterstützen, die prüfen, ob das Geschlecht in den Studien und Statistiken des Bundes relevant ist.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 Richtlinien verabschiedet, in denen das Vorgehen und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt sind. Das Ziel ist es, das Wissen und Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu verbessern und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten.
Um die Verwaltungseinheiten bei der Umsetzung der Richtlinien zu unterstützen, stellt das EBG auf seiner Website eine entsprechende Seite zu diesem Thema zur Verfügung. Diese stellt ein Hilfsmittel vor, mit dem die Verwaltungseinheiten prüfen können, ob das Kriterium des Geschlechts für die betreffende Studie relevant ist oder ob die Berücksichtigung des Geschlechts für die betreffende statistische Tätigkeit relevant ist. Die Seite enthält auch Leitfragen für die Analyse möglicher Geschlechtereffekte oder geschlechtsspezifischer Unterschiede.
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