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Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit bekräftigen die Akteure des öffentlichen Sektors ihr Engagement für die Lohngleichheit und die berufliche Gleichstellung. Der Bund, die Kantone, Gemeinden und staatsnahen Betriebe, welche die Charta unterzeichnet haben, haben in den letzten Jahren zahlreiche inspirierende Massnahmen umgesetzt. 

Welchen Einfluss hat die Charta auf die Lohngleichheit?

Stand der Dinge bei der Charta der Lohngleichheit

Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung überprüft regelmässig die im Rahmen der Charta der Lohngleichheit getroffenen Massnahmen und Aktionen.

Inspirierende Projekte

Die Unterzeichnenden der Charta haben zahlreiche inspirierende Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben auf den Weg gebracht.

Liste der Unterzeichnenden der Charta

Bund, Kantone, Gemeinden und staatsnahe Unternehmen können die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen.

Ein Komitee zur Förderung der Charta

Das 2024 gegründete Komitee der Charta hat beschlossen, den Fokus in den nächsten Jahren auf drei Schwerpunktbereiche zu legen: die Sensibilisierung für Gleichstellung im Erwerbsleben auf allen Hierarchieebenen, die Thematisierung von Unterbeschäftigung im Erwerbsleben insbesondere bei den Frauen und die regelmässige Erhebung von Informationen zur Lohngleichheit und anderen Gleichstellungsthemen in den Organisationen.

Weitere Informationen

Informationen zur Charta

Die Charta in Kürze

Mit Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit engagieren sich Arbeitgebende der öffentlichen Hand für Gleichstellung. Es gibt eine Strategie zur Stärkung dieser Charta.

Komitee und Schwerpunkte

Das Komitee der Charta legt Schwerpunkte zur Lohngleichheit im öffentlichen und staatsnahen Sektor fest.

Publikationen zur Lohngleichheit

Wer kann die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen und wie geht das?

Die Charta kann von Behörden auf allen föderalen Ebenen sowie von staatsnahen Betrieben unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung bekräftigen sie ihr Engagement für die Gleichstellung im Erwerbsleben und kommunizieren dieses Engagement sowohl ihren Mitarbeitenden als auch der Öffentlichkeit.

Behörden und Organisationen, welche die Charta der Lohngleichheit unterzeichnen möchten, können sie hier herunterladen:

Die unterzeichnete Charta muss dem EBG per E-Mail oder Post zugeschickt werden.

Haben Sie Fragen zur Charta?

ebg@ebg.admin.ch