Gleichstellung von LGBTIQ-Personen
Die rechtliche Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Personen (LGBTIQ) ist in der Schweiz vorangekommen – insbesondere mit der Ausweitung der Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung, des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister und der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Trotzdem sind LGBTIQ-Personen in verschiedenen Lebensbereichen weiterhin mit Benachteiligungen konfrontiert.

Die Schweiz setzt sich für die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkale ein. Dies entspricht ihrem nationalen und internationalen Engagement für die Menschenrechte.
Seit 2024 ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für alle Fragen rund um die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen auf Bundesebene zuständig.
Im Rahmen seines Auftrags nimmt das EBG mehrere Aufgaben wahr:
Was tut der Bund, um die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen zu fördern?

Nationaler Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen
Der nationale Aktionsplan gegen Hate Crimes gegenüber LGBTIQ-Personen zielt darauf ab, Gewalt, Diskriminierung und Hassverbrechen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen besser vorzubeugen. Er ist in drei Handlungsfelder gegliedert – Unterstützung und Schutz, Prävention sowie Monitoring der Gewalttaten – und umfasst zwölf Massnahmen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) koordiniert die Umsetzung und Begleitung.

Rechte von LGBTIQ-Personen
In den letzten Jahren hat es in der Schweiz wichtige Entwicklungen in Bezug auf die Rechte und den Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen (LGBTIQ) in der Schweiz gegeben.
