Wie stellen Sie ein Gesuch um Finanzhilfen?
Gesuche können Sie über das Portal eSubventionen eingegeben. Das EBG prüft Ihr Gesuch und informiert Sie schriftlich über den Entscheid.
Finanzhilfegesuche für Projekte können jeweils per 31. Januar und 31. August eingereicht werden.
Registration im Portal eSubventionen
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie sich zuerst auf dem Portal eSubventionen registrieren. Registrieren Sie sich frühzeitig! Anleitungen und Hilfe gibt es unter «Hilfe und Kontakt».
Finanzhilfegesuch einreichen
Informationen zur Eingabe im Portal eSubventionen finden Sie im Dokument «Wegleitung eSubventionen».
Gesuchsprüfung und Entscheid
Das EBG überprüft Ihr Gesuch; den Entscheid erhalten Sie innert vier Monaten. Das EBG kann weitere Fachpersonen beiziehen und weitere Auskünfte bei Ihnen einfordern.
Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.
Kontakt
Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
Nächste Schritte
Wie informieren Sie das EBG über Ihr Projekt?
Während der Projektlaufzeit informieren Sie Ihre Kontaktperson beim EBG regelmässig über den Fortschritt. Hier finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung.
Projektsammlung Gewaltprävention

Entdecken Sie die vom EBG geförderten Projekte.
