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MitteilungVeröffentlicht am 14. Oktober 2026

Finanzhilfen: Stellen Sie Ihr Gesuch über eSubventionen

Gesuche um Finanzhilfen beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) werden neu über das Online-Portal «eSubventionen» eingereicht. Die nächste Eingabefrist ist der 31. Januar 2027.

Das EBG unterstützt jedes Jahr Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Pro Jahr gibt es zwei Eingabefristen: den 31. Januar und den 31. August.

Gesuche müssen neu über eSubventionen eingereicht werden. Über das Portal der Bundesverwaltung können sie direkt online ausgefüllt und übermittelt werden. Diese Wegleitung erläutert die einzelnen Schritte.

Von der Projektidee zum Gesuch

Welche Projekte werden unterstützt? Wie kann ein Gesuch eingereicht werden? An wen können Sie sich bei Fragen wenden? Alle Informationen finden Sie auf den Seiten zu den beiden Arten der Finanzhilfen: