"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung

Gleichstellung: Die Bundesverfassung sagt es klar
Seit 1981 enthält die Bundesverfassung eine spezifische Bestimmung zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Seit 2000 ist nicht nur die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung explizit verankert.
Diese Bestimmung wird durch ein allgemeines Diskriminierungsverbot in Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung ergänzt. Es untersagt unter anderem explizit die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung
Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann bedingt die Anpassung der rechtlichen Grundlagen. In den vergangenen Jahrzehnten ist hier Wichtiges erreicht worden:
- Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (2021)
- Einführung eines Vaterschaftsurlaubs (2021)
- Aktienrechtsrevision: Geschlechterrichtwerte für VR und GL (2021)
- Revision des Gleichstellungsgesetzes (2020)
- Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (2020)
- Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Strafgesetzbuch (Art. 261bis StGB) (2020)
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) (2018)Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall (2014)
- Neues Namens- und Bürgerrecht (2013)
- Massnahmen gegen Zwangsheiraten (2013)
- Strafrechtliches Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung (2012)
- Zivilrechtlicher Schutz vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen (2007)
- Erwerbsersatz bei Mutterschaft (2005)
- Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft (2004)
- Einführung der Fristenregelung (Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs) (2002)
- Neues Scheidungsrecht (2000)
- 10. AHV-Revision (1997)
- Gleichstellungsgesetz (1996)
- Neues Bürgerrechtsgesetz (1992)
- Neues Eherecht (1988)
Das Gleichstellungsgesetz
Das Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann konkretisiert den Verfassungsauftrag zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben für alle öffentlichen wie auch privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.