Das wichtigste internationale Instrument zur Gleichstellung von Frau und Mann ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Es wurde 1997 von der Schweiz ratifiziert.
2008 hat die Schweiz auch das im Jahr 2000 in Kraft getretene Fakultativprotokoll ratifiziert. Danach können sich Einzelpersonen oder Personengruppen bei Verletzung von Rechten aus dem Übereinkommen an den Ausschuss wenden, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Der Ausschuss prüft die Mitteilungen und unterbreitet dem betreffenden Vertragsstaat seine Feststellungen und allfälligen Empfehlungen.
Der Vertragsstaat wird gebeten, schriftlich Stellung zu nehmen und den Ausschuss über die im beanstandeten Bereich getroffenen Massnahmen zu informieren. Dank dem Fakultativprotokoll kann der Ausschuss auch Untersuchungen vornehmen, wenn verlässliche Informationen darauf hinweisen, dass ein Vertragsstaat die durch das Übereinkommen geschützten Rechte in schwerwiegender oder systematischer Weise verletzt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser vertraulichen Untersuchung unterbreitet der Ausschuss dem Staat seine Feststellungen und Empfehlungen.
Aktiv in der Umsetzung
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verbunden ist die Verpflichtung, regelmässig den Stand der Umsetzung darzulegen. Die Berichte werden jeweils dem CEDAW-Ausschuss der UNO präsentiert. Dieser Ausschuss würdigt das Erreichte und formuliert Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann nimmt jeweils eine führende Rolle bei der Erarbeitung der Berichte ein.
Der erste und zweite Bericht der Schweiz wurde dem CEDAW-Ausschuss im Januar 2003 und der dritte Bericht im Juli 2009 präsentiert. 2012 unterbreitete die Schweiz dem CEDAW-Ausschuss einen unter der Federführung des EBG erstellten Zwischenbericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses im Bereich Gewalt und im Bereich Migration.
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 den vierten und fünften Folgebericht der Schweiz zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) genehmigt. Darin werden die Fortschritte und Herausforderungen in der Gleichstellung von Frau und Mann in den letzten fünf Jahren präsentiert. Der Bericht erläutert die realisierten Massnahmen und enthält einen umfassenden statistischen Anhang. Der Bericht wurde durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in direkter Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Ämtern und Stellen der Bundesverwaltung erstellt und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.
Im November 2016 stand eine Schweizer Delegation unter der Leitung des EBG dem CEDAW-Ausschuss im Rahmen eines mündlichen Dialogs Rede und Antwort zum kombinierten 4./5. Staatenbericht. Im Anschluss daran verabschiedete der CEDAW-Ausschuss neue Empfehlungen an die Schweiz. Diese umfassen rund 80 Einzelempfehlungen zu allen CEDAW-Themenbereichen. Mit einer „Roadmap" sollen die Empfehlungen thematisch in Handlungsfelder geordnet und anhand konkreter Massnahmen umgesetzt werden.
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