Im Rahmen der UNO gibt es Gremien und Instrumente, die sich speziell mit der Gleichstellung von Frau und Mann befassen.
- UN Women: Die UNO-Fachstelle für die Gleichstellung und Stärkung der Frauen unterstützt die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Umsetzung internationaler Normen zur Gleichstellung der Geschlechter. Sie arbeitet mit Regierungen und der Zivilgesellschaft zusammen, um die nötigen Gesetze, Politiken, Programme und Dienstleistungen zur Umsetzung dieser Normen vorzubereiten und um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen weltweit davon profitieren.
- Vierte UN-Weltfrauenkonferenz: Erklärung und Aktionsplattform Beijing;
- Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW und die Kommission für die Stellung der Frau CSW.
- Artikel 3 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) und Artikel 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II);
- Übereinkommen der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, Übereinkommen Nr. 111 der ILO über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
- Agenda 2030: Der Bund setzt sich national und international dafür ein, die Agenda 2030 umzusetzen und zur Erreichung der SDGs beizutragen. Die Massnahmengestaltung erfolgt unter der Federführung der für die jeweiligen SDGs zuständigen Bundesstellen. Die EBG kann insbesondere zu folgenden Zielen beitragen:
Weiterführende Informationen