Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das Frauen und Mädchen vor verschiedenen Formen von Gewalt schützt. Am 1. April 2018 ist die Konvention in der Schweiz in Kraft getreten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist die nationale Koordinationsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit dem Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden 2022 von Bund, Kantonen und Gemeinden konkrete Massnahmen festgelegt.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gelten gemäss Istanbul-Konvention als Menschenrechtsverletzung. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, diese Gewaltformen zu verhindern und zu bekämpfen.
Das Übereinkommen umfasst die Handlungsfelder Gewaltprävention, Gewaltschutz, Strafverfolgung sowie umfassendes und koordiniertes Vorgehen mit folgenden Zielen:
- Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und die Gewalt wird vermindert.
- Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung.
- Gewaltstraftaten werden verfolgt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen.
- Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft.
Koordination mit Bund, Kantonen, Gemeinden und NGOs
Das EBG koordiniert gemäss Art. 10 der Istanbul-Konvention im Auftrag des Bundesrates die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf nationaler Ebene.
Die Umsetzung auf kantonaler Ebene koordiniert die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) im Auftrag der interkantonalen Konferenzen KKJPD und SODK.
Verschiedene Dach- und Fachorganisationen vertreten mit dem Netzwerk Istanbul-Konvention die Zivilgesellschaft.
Detaillierte Ausführungen zu Koordination und Vorgehen finden Sie hier:
Aktueller Stand der Umsetzung in der Schweiz
Nationaler Aktionsplan
Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK) verabschiedet. Dessen Ziel ist es, mittels 44 konkreter Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Diese sind in folgende Schwerpunkte unterteilt:
- Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
- Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
- Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt
Der Zwischenbericht zeigt den Fortschritt der 44 Massnahmen des NAP IK und stellt die Schwerpunkte für die Periode 2025–2026 vor.
Er wurde beim ersten Nationalen Dialog zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung vorgestellt. Zu diesem Anlass hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am 25. November 2024 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und Städte die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt betont und lancierte unter anderem eine Sensibilisierungs- und Weiterbildungsoffensive.
Stand der Umsetzung des NAP IK
Berichterstattung und Empfehlungen
Das EBG ist für die Berichterstattung der Schweiz an den Europarat zuständig. Dieser prüft mit einer unabhängigen Expertinnen- und Expertengruppe, der «Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO)», die Berichte und führt Länderbesuche durch. Die Evaluationsberichte von GREVIO dienen dem Ausschuss der Vertragsparteien, dem «Committee of the Parties», als Grundlage für dessen Empfehlungen.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert werden. Übersicht über das Engagement des Bundes.

