Im Rahmen des Europarats wurden spezifische Instrumente und Mechanismen für die Gleichstellung von Frau und Mann geschaffen, namentlich die Gender Equality Commission GEC und die Istanbul-Konvention.
Der Europarat hat zudem zahlreiche mit der Gleichstellung verbundene Empfehlungen des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten erarbeitet sowie allgemeinere Instrumente wie die Europäische Sozialcharta oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Artikel 14 die Gleichstellung der Geschlechter garantiert.
Einzelpersonen, die sich in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechten durch einen Staat verletzt sehen, können mit einer Individualbeschwerde an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen. Thematische Factsheets über die Rechtsprechung des EGMR wurden beispielsweise zu folgenden Themen erstellt:
- Gleichstellung von Frau und Mann
- Geschlechtsidentität
- Sexuelle Orientierung
- Gewalt gegen Frauen
Weiterführende Informationen