Zusammenarbeit in der Schweiz und International
Das EBG fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen. Es vertritt die Schweiz bei internationalen Organisationen mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Rechte von LGBTIQ-Personen voranzubringen.
Die Zusammenarbeit für die Gleichstellung findet auf nationaler wie auf internationaler Ebene statt.
Zusammenarbeit in der Schweiz
Ziel der Gleichstellungsstrategie ist es, dass Frauen und Männer im wirtschaftlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben gleichgestellt sind.
Das EBG ist für das Monitoring der Massnahmen und die Aktualisierung des Aktionsplans zuständig. Ein vom EBG geleiteter interdepartementaler Ausschuss gewährleistet die Verankerung der Strategie in der Bundesverwaltung.
Als beratendes Organ des Bundes befasst sich die EKF mit allen Fragen, die die Situation der Frauen in der Schweiz und die Gleichstellung der Geschlechter betreffen.
Die Co-Direktion des EBG ist von Amtes wegen Mitglied der EFK und nimmt als Beraterin am Plenum teil. Ausserdem ist das Team des Sekretariates der EFK dem EBG administrativ zugeordnet.
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF
Die SKG ist der Zusammenschluss der öffentlichen Fachstellen und Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann des Bundes, der Kantone und Städte.
Die Direktorin des EBG ist Mitglied des Vorstands der SKG. Das EBG leitet die Arbeitsgruppe «Rechtsfragen» der SKG.
Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG
Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz
Das EBG koordiniert im Auftrag des Bundesrates die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene. Es arbeitet eng mit der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) zusammen. Diese wurde von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention beauftragt.
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK
Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD
Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG
Darüber hinaus arbeitet das EBG in Bezug auf gleichstellungspolitische Themen in der Bundesverwaltung mit verschiedenen Stellen der Bundesverwaltung sowie projektbasiert mit diversen kantonalen Konferenzen zusammen.
Internationale Zusammenarbeit
Engagement in internationalen Gremien
Die CSW ist eine Kommission des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO. Sie ist das einzige UNO-Gremium, das sich ausschliesslich der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau widmet und an seiner jährlichen Sitzung auch die Teilnahme der Zivilgesellschaft ermöglicht.
Das EBG nimmt an der jährlich stattfindenden Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen teil.
Kommission für die Stellung der Frau (CSW)
Die GEC verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann in alle Politiken des Europarats zu integrieren und die Kluft zwischen den Massnahmen auf internationaler Ebene und der Realität der Frauen in Europa zu überwinden. Die Kommission, deren Mitglieder von den Mitgliedstaaten gewählt werden, berät und unterstützt andere Gremien des Europarats und die Mitgliedstaaten.
Das EBG vertritt die Schweiz als Mitglied der Gender Equality Commission des Europarats.
Kommission für Geschlechtergleichstellung (GEC) des Europarats
Im GMG kommen die Gleichstellungsbeauftragten der OECD zusammen mit dem Ziel, die Lücken in der Gleichstellung der Geschlechter zu schliessen.
Das EBG vertritt die Schweiz im Büro des GMG.
Working Party on Gender Mainstreaming and Governance
Die EPIC wird von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den UNO-Frauen (UN Women) und der OECD geführt. Ihr Ziel ist die Umsetzung der Lohngleichheit für Frauen und Männer in allen Ländern.
Das EBG vertritt die Schweiz im Steuerungsausschuss der EPIC.
Equal Pay International Coalition EPIC
Internationale Abkommen
Die Schweiz hat eine Reihe von internationalen Abkommen ratifiziert, die einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann leisten:
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verbunden ist die Verpflichtung, regelmässig den Stand der Umsetzung darzulegen. Die Berichte werden jeweils dem CEDAW-Ausschuss der UNO präsentiert. Dieser Ausschuss würdigt das Erreichte und formuliert Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Das EBG nimmt jeweils eine führende Rolle bei der Erarbeitung der Berichte ein. Hier finden Sie die aktuellsten Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses. Weitere Publikationen finden Sie hier.
- UNO-Pakt I, Art. 3 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (vergleiche die Informationen des SECO, Follow-up zu den Empfehlungen des UNO-Pakts I ) und Art. 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II, siehe die Informationen des Bundesamts für Justiz, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte).








