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Veröffentlicht am 15. August 2023

Gleichstellungsstrategie 2030

Ziel der Gleichstellungsstrategie ist es, dass Frauen und Männer im wirtschaftlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben gleichgestellt sind. Sie sollen während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit geniessen und sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt bewegen können.

Die Gleichstellungsstrategie 2030 wurde 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Alle Departemente, verschiedene Kantone und Gemeinden engagieren sich bei der Umsetzung der Strategie. Diese ist in einem Aktionsplan festgelegt, der zweimal jährlich aktualisiert wird. Alle Informationen rund um die Strategie, inklusive des Stands der Umsetzung aller Massnahmen, finden sich auf der Website der Gleichstellungsstrategie:

Gleichstellungsstrategie 2030

Die Ziele und Massnahmen der Strategie sind in vier Handlungsfelder gegliedert:

Berufliches und öffentliches Leben

Ziel: Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation. Mehr zum Handlungsfeld berufliches und öffentliches Leben.

Vereinbarkeit und Familie

Ziel: Frauen und Männer profitieren von Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen. Mehr zum Handlungsfeld Vereinbarkeit und Familie.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Ziel: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nehmen ab und die persönliche Sicherheit der Frauen verbessert sich. Mehr zum Handlungsfeld geschlechtsspezifische Gewalt.

Diskriminierung

Ziel: Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen werden gesellschaftlich nicht mehr toleriert und schränken die Lebensformen der Frauen und Männer nicht mehr ein. Mehr zum Handlungsfeld Diskriminierung.

Wer ist an der Umsetzung beteiligt?

Auf Ebene Bund sind der der Bundesrat, die Eidgenössischen Departemente und ihre Ämter sowie die Bundeskanzlei zuständig für die Umsetzung.

Das Monitoring der Umsetzung erfolgt durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Es leitet einen interdepartementalen Ausschuss, um die Verankerung der Strategie in der Bundesverwaltung zu gewährleisten. Mehr zur Zusammenarbeit des EBG.

Auch verschiedene Kantone, Städte und Gemeinden setzen im Rahmen des Aktionsplans zur Gleichstellungsstrategie Massnahmen für die Gleichstellung um.

Auf einer roten Laufbahn mit vier Bahnen stehen zwei Hürden. Die Hürden stellen die Hürden bei der Gleichstellung dar.

15. August 2023

Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch nicht erreicht. Die Schweiz engagiert sich in verschiedenen Bereichen für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung.