Das Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Grundlage für die Gleichstellung im Erwerbsleben
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) trat am 1. Juli 1996 in Kraft. Es ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.
Der Auftrag des Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Gleichstellungsgesetz GlG Art. 16 definiert.
Das GlG gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, von der Anstellung über die Weiterbildung bis zur Kündigung, vom Lohn bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Verboten sind sowohl direkte wie indirekte Diskriminierungen. Das GlG sieht Finanzhilfen für wegweisende Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben vor.
Lohngleicheitsanalyse
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
Damit sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese bis am 30. Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden sowie Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens am 30. Juni 2023 über das Ergebnis zu informieren.
Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Dazu stellt der Bund den Arbeitgebenden sein Standard-Analyse-Tool Logib neu als web-basierte Anwendung zur Verfügung.
Die vorliegende Revision mit den Bestimmungen zur Lohngleichheitsanalyse ist die erste seit Inkrafttreten des GlG.
Dem Gesetz Nachachtung verschaffen
Die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes sollen die effektive Durchsetzung des Rechts erleichtern. Dies mit der Einführung eines kostenlosen Verfahrens vor den kantonalen Gerichten für Prozesse rund um Gleichstellungsforderungen, der Beweislasterleichterung, der Verbandsklage sowie dem Schutz vor Rachekündigungen.