Gemäss Parlamentsgesetz (Art. 141 Abs. 2 Bst. i) hat der Bundesrat in Botschaften zu Erlassentwürfen die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu erläutern. Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung sind die Bundesämter.
Das EBG unterstützt und berät die Bundesämter in diesem Prozess und stellt ihnen drei Arbeitsinstrumente zur Verfügung: ein Formular „Vorprüfung", einen Fragebogen „Bericht Gleichstellungsfolgenabschätzung" sowie einen „Leitfaden".
Die neuen Arbeitsinstrumente sind auf die bestehenden legistischen Instrumente abgestimmt (Gesetzgebungsleitfaden, Leitfaden für Botschaften des Bundesrates).
Sie orientieren sich an schon in der Bundesverwaltung vorhandenen Techniken der Folgenabschätzung (insbesondere an der Regulierungsfolgenabschätzung RFA).
Arbeitsinstrumente
Die Vorprüfung dient der Triage, ob eine Folgenabschätzung vorgenommen werden muss.
Der Bericht enthält einen Fragebogen, dessen Ergebnisse in die Botschaft des Bundesrates übernommen werden können, um die Folgen auf die Gleichstellung zwischen Frau und Mann zu erläutern.
Der Leitfaden erläutert und veranschaulicht die im Bericht gestellten Fragen.
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