Koordination und Vernetzung

Eine der Kernaufgaben des Fachbereichs Gewalt umfasst die Koordination und Vernetzung. Er fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bund, Kantonen und Nicht-Regierungsorganisationen. Seit 2018 koordiniert er auf nationaler und internationaler Ebene die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ist für die Berichterstattung der Schweiz an den Europarat zuständig.

Bundesverwaltung

Innerhalb der Bundesverwaltung befassen sich verschiedene Ämter und Departemente mit Aspekten häuslicher Gewalt. Die 2009 eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe ermöglicht eine institutionalisierte Zusammenarbeit auf Bundesebene. Ziel sind die Koordination und Umsetzung der Massnahmen des Bundes in Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Kantonale Stellen

Die kantonalen Interventions- und Koordinationsstellen vernetzen auf Kantonsebene staatliche und private Institutionen, die in der Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt tätig sind. Sie sind in der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) zusammengeschlossen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) haben der SKHG im Frühjahr 2018 den Auftrag zur Koordination der Massnahmen in Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kantonaler und regionaler Ebene erteilt.

Nichtregierungsorganisationen (NGO)

Verschiedene Dach- und Fachorganisationen setzen sich in der Schweiz für die Verbesserung der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. Sie haben sich im zivilgesellschaftlichen Netzwerk «Plattform Istanbul-Konvention» zusammengeschlossen, um die Stimme der NGO’s im Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention einzubringen.

https://www.ebg.admin.ch/content/ebg/de/home/themen/haeusliche-gewalt/koordination-und-vernetzung.html