Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV-Nr. 210; Istanbul-Konvention)
Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt für die Schweiz in Kraft getreten. Die sogenannte Istanbul-Konvention ist das umfassendste internationale Übereinkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen (Integrated Policies). Der Fachbereich Gewalt des EBG wurde als offizielle nationale Koordinierungsstelle für die Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt eingesetzt. Er erstattet dem Europarat Bericht. Die Publikation «Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt» gibt einen kurzen Überblick zum Übereinkommen und zeigt auf, welche Aufgaben und Massnahmen der Bund bereits zu dessen Umsetzung unternommen hat.