Europarat

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV-Nr. 210; Istanbul-Konvention)

Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt für die Schweiz in Kraft getreten. Die sogenannte Istanbul-Konvention ist das umfassendste internationale Übereinkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen (Integrated Policies). Der Fachbereich Gewalt des EBG wurde als offizielle nationale Koordinierungsstelle für die Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt eingesetzt. Er erstattet dem Europarat Bericht. Die Publikation «Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt» gibt einen kurzen Überblick zum Übereinkommen und zeigt auf, welche Aufgaben und Massnahmen der Bund bereits zu dessen Umsetzung unternommen hat.

Dokumente des Europarates

Die verschiedenen Organe des Europarates haben zahlreiche Dokumente, insbesondere Empfehlungen und Resolutionen, erlassen, die häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt betreffen.

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Einzelpersonen, die sich in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechten durch einen Staat verletzt sehen, können mit einer Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen. Dieser entscheidet endgültig und in völkerrechtlich verbindlicher Weise darüber.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Deshalb hat der EGMR bereits mehrmals Beschwerden von Betroffenen gutgeheissen und die betroffenen Staaten verurteilt. Zwei Factsheets fassen die wichtigsten und aktuellen Fälle des EGMR zusammen (Factsheets „Violence against women" und „Domestic Violence" unter der Rubrik „Criminal Field").

https://www.ebg.admin.ch/content/ebg/de/home/themen/haeusliche-gewalt/internationales/europarat.html