Europäische Schutzanordnung (European Protection Order EPO)
Mit der Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung (2011/99/EU) wurden Grundlagen zur Verbesserung des grenzübergreifenden Schutzes von Opfern von Gewalttaten in der EU geschaffen. Die Richtlinie legt fest, dass die zuständige staatliche Behörde, welche eine Schutzmassnahme ausspricht, zusätzlich die Europäische Schutzanordnung erlassen kann. Damit kann ein anderer Staat ermächtigt werden, den Schutz der betroffenen Person auf seinem Hoheitsgebiet fortzusetzen. Voraussetzung der Europäischen Schutzanordnung ist eine Schutzmassnahme im Ursprungsstaat, welche ein Betretungsverbot, ein Kontaktverbot oder ein Annäherungsverbot umfassen muss.
Die Richtlinie ist am 10. Januar 2012 in Kraft getreten; die Mitgliedstaaten der EU haben bis zum 11. Januar 2015 Zeit für deren Umsetzung.