Gleichstellung in der Arbeitswelt
Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu bezahlen und Arbeitnehmende vor Belästigungen zu schützen. Der Bund engagiert sich mit verschiedenen Massnahmen für die Gleichstellung im Erwerbsleben.

Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern, stellt der Bund Instrumente und Informationen zur Verfügung und fördert innovative Projekte.
Wie fördert der Bund die Gleichstellung im Erwerbsleben?

Lohngleichheit
Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist noch nicht Realität. Der Bund engagiert sich dafür, dass dieser verfassungsrechtliche Grundsatz umgesetzt wird.

Unterstützte Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
Jedes Jahr unterstützt der Bund Projekte zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben. Die dafür eingesetzten Finanzhilfen tragen dazu bei, innovative und wirkungsvolle Vorhaben in Wirtschaft und Verwaltung umzusetzen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das EBG zeigt Ihnen, wie Sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern und dagegen vorgehen.



