Für Arbeitgebende: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern
Als Unternehmen oder Organisation sind Sie verpflichtet, Arbeitnehmende vor sexueller Belästigung zu schützen. Sie müssen Präventionsmassnahmen umsetzen und festlegen, wie Sie mit Fällen sexueller Belästigung umgehen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was gilt als sexuelle Belästigung und wie ist die rechtliche Lage?
Die Prävention von sexueller Belästigung ruht auf drei Pfeilern:
1. Grundsatzdokument zum Schutz vor sexueller Belästigung erstellen
Unternehmen und Organisationen halten in einem Grundsatzdokument (z.B. Reglement oder Merkblatt) die wichtigsten Punkte zum Schutz vor sexueller Belästigung fest. Dazu gehören insbesondere folgende Aspekte:
- Grundsatzerklärung: die Haltung des Unternehmens zum Schutz vor sexueller Belästigung
- Definition von sexueller Belästigung
- Geltungsbereich des Reglements und gesetzliche Bestimmungen
- Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden
- Beschreibung der Verfahren bei Fällen von sexueller Belästigung
- Bezeichnung der Ansprechstellen und Festlegung ihrer Kompetenzen
- Sanktionen, Wiedergutmachung sowie Information und Kontrolle der Sanktionen
- Rekursmöglichkeiten
Im Dokument «Was gehört in ein Reglement gegen sexuelle Belästigung?» (PDF, 0,1 MB, 3 Seiten) finden Sie Hinweise und Informationen zu den Elementen eines Reglements.
2. Information der Mitarbeitenden
Sorgen Sie dafür, dass alle Vorgesetzten und Mitarbeitenden den Inhalt des Grundsatzdokumentes kennen. Dieses kann z.B. anlässlich einer Informationsveranstaltung verteilt werden oder bei Neueintritten abgegeben werden. Wichtig ist, die schriftliche und/oder mündliche Information regelmässig zu wiederholen.
3. Gewährleistung diskreter und kompetenter Ansprechstellen
Betroffene Personen müssen sich im Fall einer sexuellen Belästigung an eine kompetente Ansprech- oder Vertrauensperson wenden können, die ihre Anliegen ernst nehmen, diese vertraulich behandeln und kompetent weiterhelfen. Die Ansprechstelle unterstützt und informiert über Rechte und Möglichkeiten. In grösseren Betrieben wird diese Funktion häufig von ausgebildeten Personalfachleuten ausgeübt. Für kleinere und mittlere Organisationen empfiehlt es sich, externe Fachpersonen beizuziehen. Es ist unabdingbar, dass die Vertrauenspersonen über Beratungskompetenz und Fachkenntnisse über sexuelle Belästigung verfügen.
Vorgehen bei konkreten Fällen
Hinweise auf sexuelle Belästigungen müssen von Vorgesetzten und Unternehmensleitungen immer ernst genommen werden. Vorfälle sexueller Belästigung können in einem internen oder einem externen Verfahren gelöst werden:
Betriebsinterne Verfahren
Bei einem Verdacht oder einer Beschwerde kann die Leitung der Organisation oder eine von ihr eingesetzte Fachperson rasch und diskret Abklärungen vornehmen. Manche Konflikte können so in Gesprächen mit allen Beteiligten gelöst werden. Wird eine weitergehende Untersuchung notwendig, zieht das Unternehmen eine interne Fachperson oder externe Expertinnen oder Experten hinzu.
Betriebsexterne Verfahren
Lässt sich betriebsintern keine Lösung finden, kann die kantonale Schlichtungsstelle beigezogen werden. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Schlichtungsstellen beraten die Parteien und versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, muss die klagende Partei ihre Ansprüche innert drei Monaten vor Gericht einklagen. Die klagende Partei kann einseitig auf das Schlichtungsverfahren verzichten und direkt an ein Gericht gelangen.
Schlichtungsstellen in Kantonen und Städten
Kündigungsschutz und Entschädigungszahlungen
Gemäss Gleichstellungsgesetz geniessen die klagende Partei sowie Zeuginnen und Zeugen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens Kündigungsschutz, unabhängig davon, ob es sich um ein betriebsexternes oder -internes Verfahren handelt. Das Gericht kann Arbeitgebende zu Entschädigungszahlungen und zur Leistung von Schadenersatz sowie Genugtuung verpflichten.
Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften zur Verfügung:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräfte
Dokumentation
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften - 1 Grundlagen
Dokumentation
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften - 2 Prävention
Dokumentation
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften - 3 Rechtliche Grundlagen
Dokumentation
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften - 4 Intervention
Dokumentation
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften - 5 Beratung
Dokumentation
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften - 6 Funktionen und Verantwortlichkeiten
Dokumentation
Mehrere Kantone und Städte bieten Aus- und Weiterbildungen zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an, etwa die Stadt Zürich oder der Kanton Bern.
