Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zeugt von mangelndem Respekt, verletzt die Würde, kann demotivieren oder sogar krank machen. Verschiedene rechtliche Erlasse verpflichten die Arbeitgeber/innen, im Unternehmen dafür zu sorgen, dass es gar nicht so weit kommt.
Trotzdem kann es gegenüber Ihnen oder in Ihrem Umfeld zu sexuellen Belästigungen kommen. Die Broschüre «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» zeigt, welche Rechte Sie haben und was Sie gegen die Belästigung unternehmen können:
Was kann ich gegen sexuelle Belästigung tun?
- Nehmen Sie die Belästigung auf keinen Fall hin
- Reagieren Sie rasch und bestimmt
- Machen Sie der belästigenden Person mündlich klar, dass Sie deren Verhalten nicht tolerieren – egal, ob es sich dabei um Vorgesetzte oder Arbeitskolleg/innen handelt
- Zögern Sie nicht, Hilfe zu beanspruchen
Wenn sich trotz Ihrem Nein das Verhalten der belästigenden Person nicht ändert, unternehmen Sie folgende Schritte:
- Fordern Sie die Person schriftlich auf, das unerwünschte Verhalten zu unterlassen.
- Sprechen Sie mit einer vertrauten Person und führen Sie Tagebuch über die Belästigungen.
- Informieren Sie diejenige Person in Ihrem Unternehmen, die für Fälle von sexueller Belästigung zuständig ist, den Personaldienst oder Ihre/n Vorgesetzte/n.
- Schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief an die zuständige Stelle. Verlangen Sie, dass interveniert wird. Sie können sich auch mündlich beschweren. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschwerde protokolliert wird oder nehmen Sie eine Zeugin oder einen Zeugen mit.
- Wenn die zuständige Stelle in Ihrem Betrieb nichts unternimmt, können Sie die kantonale Schlichtungsstelle anrufen.
Fassen Sie rechtliche Schritte ins Auge. Klären Sie diese sorgfältig ab und lassen Sie sich beraten, z. B. von Gleichstellungsbüros, Beratungsstellen, Gewerkschaften, Personalverbänden oder von einer Anwältin oder einem Anwalt.
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