Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören:
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
- Anzügliche Bemerkungen und sexistische «Witze»
- Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
- Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen
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