Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht.

Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören:

  • Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
  • Anzügliche Bemerkungen und sexistische «Witze»
  • Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
  • Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen

Prävention im Unternehmen

Prävention liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung. Fehlende Massnahmen können in einem Gerichtsfall teuer...

Informationen für Arbeitnehmer/innen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zeugt von mangelndem Respekt, verletzt die Würde, kann demotivieren oder sogar krank machen.

Intervention bei konkreten Vorfällen

Sexuelle Belästigung – was tun? Unternehmen sind zur Intervention verpflichtet. In der Praxis haben sich verschiedene Verfahren bewährt.


Weiterführende Informationen

https://www.ebg.admin.ch/content/ebg/de/home/themen/arbeit/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz.html/