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Veröffentlicht am 15. August 2023

Lohngleichheit im Beschaffungswesen

Lohngleichheit ist für den Bund Teil des nachhaltigen Beschaffungswesens. Unternehmen, die sich um Aufträge des Bundes bewerben, müssen die Einhaltung der Lohngleichheit gewährleisten.

Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ist festgehalten, dass Aufträge der öffentlichen Hand in der Schweiz nur an Unternehmen gehen dürfen, die die Lohngleichheit gewährleisten. Für den Bund ist Lohngleichheit ein wichtiger Faktor eines nachhaltigen Beschaffungswesens.

Die auftraggebende Stelle kann im Rahmen des Beschaffungsverfahrens von den Unternehmen die entsprechenden Nachweise verlangen. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) schreibt vor, dass Anbieterinnen und Anbieter eine Selbstdeklaration unterzeichnen. Dazu stellt die BKB verschiedene Dokumentvorlagen zur Verfügung.

Das Beschaffungswesen ist in der Schweiz dezentral organisiert. Kantone und Gemeinden haben eigene Vorgaben und sind für deren Umsetzung verantwortlich. Beispiele von Kontrollmechanismen auf Kantons- und Gemeindeebene finden sich in der Broschüre «Auf dem Weg zur Lohngleichheit». 

Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) überprüft zudem mit regelmässigen Kontrollen die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen. Jährlich werden im Stichprobenverfahren 30 Kontrollen durchgeführt. Auch die Beschaffungsstellen des Bundes können Kontrollen veranlassen. Wird bei einer Anbieterin oder einem Anbieter eine Lohndiskriminierung festgestellt, stehen der zuständigen Beschaffungsstelle folgende Massnahmen zur Verfügung:

  • Konventionalstrafe;
  • Widerruf des Zuschlags oder Ausschluss der Anbieterin/des Anbieters vom Verfahren;
  • Kündigung/Rücktritt vom Vertrag, sofern vertraglich vereinbart.

Kontrollen zeigen Wirkung

Die Wirkung dieser Stichprobenkontrollen wurde untersucht. 70 Prozent der kontrollierten Unternehmen berichteten dabei über ein breites Spektrum an Wirkungen, das von vermehrter Sensibilisierung bis hin zu konkreten Lohnanpassungen reicht. Eine grosse Mehrheit der kontrollierten Unternehmen führt seit den Kontrollen regelmässige Lohngleichheitsanalysen durch.

Unterstützung für Beschaffungsstellen des Bundes

Das EBG unterstützt Auftraggeberinnen und Auftraggeber des Bundes auf Anfrage mit Beratung und Weiterbildungsangeboten.

Unterstützung für Kantone und Gemeinde

Kantone und Gemeinden können um Finanzhilfen ersuchen, wenn sie Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen und/oder in der Subventionsvergabe einführen wollen.