Das EBG informiert und berät Kantone und Gemeinden bei der Einführung von Lohngleichheitskontrollen. Davon profitieren auch die kontrollierten Unternehmen, da sie administrativ entlastet werden.
Das EBG bietet interessierten Behörden folgende Leistungen an:
- Beratung bei der Ein- und Durchführung von Lohngleichheitskontrollen;
- Beratung und Vermittlung von Fachpersonen für Lohngleichheitskontrollen;
- Beratung bei Offerten und Verträgen für Analysen, Bereitstellung von standardisierten Dokumenten und bewährten Prozessen;
- Weiterbildungsangebote für Fachpersonen aus der öffentlichen Verwaltung.
Eine weitere Möglichkeit: Beantragen von Finanzhilfen
Kantone und Gemeinden können beim EBG zudem ein Gesuch um Finanzhilfen einreichen, wenn sie Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen und/oder in der Subventionsvergabe einführen wollen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Patric Aeberhard Fachbereich Arbeit
T +41 58 462 68 42