Kontrollen im Beschaffungswesen

Der Bund vergibt seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen gewährleisten. Dazu gehören die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsschutzbestimmungen (Arbeitsgesetz; Unfallversicherungsgesetz) sowie die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz).

Damit sollen soziale Errungenschaften gesichert, der Arbeitsfrieden gewahrt und unerwünschte sozialpolitische Auswirkungen sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben respektiert, soll nicht benachteiligt werden gegenüber jenen, die dies nicht tun. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Arbeitgebenden, welche die Lohngleichheit respektieren, sollen vermieden werden.

Kontrolle und Sanktionen

Die Beschaffungsstellen des Bundes können die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann kontrollieren oder kontrollieren lassen. Wird bei einer Anbieterin oder einem Anbieter eine Lohndiskriminierung festgestellt, stehen der zuständigen Beschaffungsstelle folgende Massnahmen zur Verfügung:

  • Konventionalstrafe;
  • Widerruf des Zuschlags oder Ausschluss der Anbieterin oder des Anbieters vom Verfahren;
  • Kündigung/Rücktritt vom Vertrag, sofern vertraglich vereinbart.

Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Verwaltungen

Das EBG informiert und berät Kantone und Gemeinden bei der Einführung von Lohngleichheitskontrollen. Davon profitieren auch die kontrollierten Unternehmen, da sie administrativ entlastet werden.

Das EBG bietet interessierten Behörden folgende Leistungen an:

  • Beratung bei der Ein- und Durchführung von Lohngleichheitskontrollen;
  • Beratung und Vermittlung von Fachpersonen für Lohngleichheitskontrollen;
  • Beratung bei Offerten und Verträgen für Analysen, Bereitstellung von standardisierten Dokumenten und bewährten Prozessen;
  • Weiterbildungsangebote für Fachpersonen aus der öffentlichen Verwaltung.

Eine weitere Möglichkeit: Beantragen von Finanzhilfen

Kantone und Gemeinden können beim EBG zudem ein Gesuch um Finanzhilfen einreichen, wenn sie Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen und/oder in der Subventionsvergabe einführen wollen.


Weiterführende Informationen

https://www.ebg.admin.ch/content/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html