Lohngleichheit einfordern

Löhne sind ein Tabuthema. Das macht es nicht einfach, Lohndiskriminierungen auf die Spur zu kommen und diese zu belegen. Diskriminierungen können bei allen Lohnbestandteilen vorkommen − beim Grundlohn ebenso wie bei den Zulagen oder den Leistungs- und Erfolgsanteilen. Vermuten Sie, dass Ihr Lohn nicht gesetzeskonform ist?

Sie können das Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit einfordern. Gehen Sie schrittweise vor und nutzen Sie zuerst die aussergerichtlichen Möglichkeiten. Konsultieren Sie die Informationen des EBG. Suchen Sie eine Lösung im Gespräch mit der vorgesetzten Person. Falls es bei Ihnen intern eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n gibt, kann diese/r Sie dabei unterstützen. Kann die Situation nicht befriedigend gelöst werden, wenden Sie sich an ein Gleichstellungsbüro, an eine Beratungsstelle, an einen Personalverband oder an Ihre Gewerkschaft. In jedem Kanton gibt es Schlichtungsbehörden betreffend die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt. Lassen Sie sich beraten, welches Vorgehen in Ihrem Fall empfehlenswert ist. Ein Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Das Verfahren vor kantonalen Gerichten ist ebenfalls kostenlos – nicht aber die Leistungen des/r Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin. Während eines innerbetrieblichen Beschwerdeverfahrens, eines Schlichtungs- oder eines Gerichtsverfahrens sowie sechs Monate darüber hinaus sind Sie vor Rachekündigungen geschützt.

Weiterführende Informationen

https://www.ebg.admin.ch/content/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-einfordern.html