Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlöhnt werden. Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Die Lohngleichheit ist aber bis heute nicht verwirklicht.
In der Schweiz erhalten Frauen derzeit durchschnittlich 18% weniger Lohn als Männer. Die Ursachen dafür sind vielfältig. 52,2% dieser Differenz können mit objektiven Faktoren wie berufliche Stellung, Dienstjahre oder Ausbildungsniveau erklärt werden. 47,8% bleiben unerklärt und enthalten eine potenzielle Lohndiskriminierung.
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